Ich habe ein Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen. Wie kann ich einen Parkausweis beantragen?
Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 15.12.2022 entschieden, die bis 31.12.2022 geltende Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge nicht mehr zu verlängern. D.h. dass ab 01.01.2023 auch für diese Fahrzeuge Gebühren an den Parkscheinautomaten zu bezahlen sind.
Bewohner*innen der Parkraummanagementgebiete können in ihrem Teilgebiet kostenfrei parken, wenn sie einen Bewohnerparkausweis beantragen:
Unter der Voraussetzung, dass Sie mit Hauptwohnsitz in einem Teilgebiet gemeldet sind und keinen eigenen Stellplatz oder Garage haben, können Sie für Ihr eigenes oder zur dauerhaften Nutzung überlassenes Elektrofahrzeug mit E-Kennzeichen einen Bewohnerparkausweis beantragen. Den Antrag finden Sie hier.
Beachten Sie bitte, dass - wenn Sie den Antrag noch im Dezember stellen - der Ausweis ab sofort gilt, obwohl er erst ab 01.01.2023 benötigt wird. Die Verwaltungsgebühr von 30,70 € / Jahr wird dennoch in voller Höhe fällig. Wir empfehlen daher, den Antrag erst ab 01.01.2023 zu stellen. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie darüber eine Bestätigung per E-Mail. Diese legen Sie hinter Ihrer Windschutzscheibe aus, damit die Verkehrsüberwachung erkennt, dass Ihr Bewohnerparkausweis auf dem Postweg ist.
Bewohner*innen der City-Gebiete können eine AG-City ab sofort beantragen. Der Parkausweis wird mit einer Gültigkeit ab 01.01.2023 datiert. Den Antrag finden Sie hier.
Für Gewerbetreibende und Freiberufler gilt:
Wenn Sie in einem Bewohnerparkgebiet mit einem selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen sind oder dort Ihr selbständiges freiberufliches Unternehmen seinen Sitz hat und keine firmeneigene oder angemietete Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage) haben, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende und Freiberufler beantragen. Diese berechtigt zum Parken im entsprechenden Bewohnerparkgebiet – auch wenn Sie dort nicht wohnen. Den Antrag finden Sie hier.
Beachten Sie bitte, dass - wenn Sie den Antrag noch im Dezember stellen - der Ausweis ab sofort gilt, obwohl er erst ab 01.01.2023 benötigt wird. Die Verwaltungsgebühr von 120 € / Jahr wird dennoch in voller Höhe fällig.
Wir empfehlen daher, den Antrag erst ab 01.01.2023 zu stellen. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie darüber eine Bestätigung per E-Mail. Diese legen Sie hinter Ihrer Windschutzscheibe aus, damit die Verkehrsüberwachung erkennt, dass Ihre Ausnahmegenehmigung auf dem Postweg ist.
Sonderparkausweise für Gewerbetreibende und soziale Dienste können ab sofort beantragt werden. Sie bestimmen im Online-Antrag selbst, ab wann der Parkausweis gelten soll. Den Antag findne Sie hier.
Kann ich auch mehrere Bewohnerparkausweise für ein Parkgebiet bekommen?
Nein, an jede Person mit erstem Wohnsitz in einem der Teilgebiete kann höchstens ein Bewohnerparkausweis ausgegeben werden.
Gibt es Ausnahmen für Nebenwohnsitze?
Bewohnerinnen und Bewohner, die einen Zweitwohnsitz in Stuttgart innehaben, können nach Einzelfallprüfung einen Bewohnerparkausweis erhalten. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für öffentliche Ordnung auf.
Ich bin Nutzer eines Carsharingunternehmens. Benötige ich einen Bewohnerparkausweis?
Nein, Sie benötigen ab 01.01.2023 keinen Bewohnerparkausweis mehr. Carsharing-Fahrzeuge von Carsharingunternehmen i.S.d. Carsharinggesetzes können in Stuttgart in Bewohnerparkgebieten sowie an allen Parkscheinautomaten kostenlos parken. Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2024. Die Vorschriften über Halt- und Parkverbote bleiben unberührt. Ebenso sind die Anordnungen an Parkscheinautomaten wie eine zeitliche Höchstparkdauer weiterhin zu beachten.
Was ist, wenn mein Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist?
Wenn der Halter mit Unterschrift bestätigt, dass er Ihnen das Fahrzeug auf Dauer zur Nutzung überlässt, können sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dies kann zum Beispiel Ihr Arbeitgeber, Ihr Partner, Ihr Ehegatte oder ein Familienangehöriger sein.
Bitte zur Antragstellung die Nutzungsüberlassungserklärung und den Fahrzeugschein mitbringen.
Bewohnerparkausweis verloren: Wo und wie gibt es einen neuen Ausweis?
Falls Sie Ihren Bewohnerparkausweis vor Ablauf der Gültigkeit verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an eines der folgenden Innenstadt-Bürgerbüros:
- Bürgerbüro Mitte
- Bürgerbüro Ost
- Bürgerbüro Süd
- Bürgerbüro West
- Bürgerbüro Nord
- Bürgerbüro Bad Cannstatt
- Bürgerbüro Untertürkheim
- Bürgerbüro Vaihingen
Die Parkberechtigung erlischt mit dem Verlust bis zur Neuausstellung. Die Gebühr für den Ersatzparkausweis beträgt fünf Euro.
Neues Auto, neues Kennzeichen: Was ist mit dem Parkausweis?
Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens müssen Sie einen neuen Parkausweis persönlich - unter Vorlage des Fahrzeugscheins und gegebenfalls einer Nutzungsüberlassungserklärung – in einem der folgenden Bürgerbüros beantragen:
- Bürgerbüro Mitte
- Bürgerbüro Ost
- Bürgerbüro Süd
- Bürgerbüro West
- Bürgerbüro Nord
- Bürgerbüro Bad Cannstatt
- Bürgerbüro Untertürkheim
- Bürgerbüro Vaihingen
Bitte bringen Sie ebenfalls Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis ins Bürgerbüro mit, da dieser einbehalten wird.
Umzug in ein anderes Gebiet mit Parkregelung: Was nun?
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz von einem Parklizenzgebiet in ein anderes verlegen – Sie also schon einen Bewohnerparkausweis haben, den Sie auf das neue Gebiet umschreiben lassen möchten – kommen Sie mit dem Originalparkausweis und einer Kopie des Kfz-Scheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung in eines der folgenden Bürgerbüros:
Umzug in ein Gebiet ohne Parkregelungen: Was ist mit der bezahlten Gebühr?
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz von einem Bewohnerparkgebiet in einen Stadtbezirk ohne Bewohnerparkregelung verlegen oder aus Stuttgart wegziehen, kann Ihnen die Gebühr leider nicht anteilig zurückerstattet werden. Bei der Gebühr für den Bewohnerparkausweis handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, die die Kosten der Stadt Stuttgart für die Bearbeitung und Ausstellung des Ausweises deckt und gesetzlich vorgeschrieben ist.
Was mache ich, wenn ich für kurze Zeit mit einem Ersatzfahrzeug parken muss?
Ihr Bewohnerparkausweis gilt nur für das auf dem Ausweis eingetragene Fahrzeug.
Wird vorübergehend, das heißt für bis zu zwei Wochen, ein Ersatzfahrzeug genutzt (zum Beispiel weil sich Ihr Fahrzeug in Reparatur befindet), so ist hinter der Frontscheibe des Ersatzfahrzeuges gut sichtbar auszulegen:
1. Der bestehende Bewohnerparkausweis
2. Eine Erklärung über die Nutzungsdauer des Ersatzfahrzeugs (zum Beispiel durch die Werkstatt oder die Autovermietung). Diese Erklärung muss die genaue Nutzungsdauer des Ersatzfahrzeugs mit Datumsangabe "von (Tag, Monat, Jahr) bis (Tag, Monat, Jahr)" enthalten.
Wird ein Ersatzfahrzeug länger als zwei Wochen genutzt, so muss für das Ersatzfahrzeug beim Bürgerbüro eine Änderung des bisherigen Bewohnerparkausweises beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über die Überlassung des Fahrzeuges vorlegen.
Bekomme ich für mein Motorrad einen Bewohnerparkausweis?
Ja, auch Motorradbesitzer erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn sie die üblichen Voraussetzungen mitbringen. Bitte bedenken: Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis, das heißt wenn Sie bereits für ein Auto einen Ausweis haben, bekommen Sie für Ihr Motorrad keinen zusätzlichen Ausweis.
Bei Motorrädern können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung anhand des Nummernschildes vor Ort feststellen, ob für das Motorrad ein Bewohnerparkausweis ausgestellt ist.
Darf ich vor meiner Garage oder meinem Stellplatz auf der Straße parken?
Grundsätzlich ist das Parken vor Grundstückseinfahrten und Ausfahrten und vor Garagen nicht gestattet. Das Parkverbot soll dem Grundstückseigentümer die uneingeschränkte Nutzung seines Grundstückes beziehungsweise seiner Garage sichern.
Nach dem Sinn und Zweck des Parkverbotes richtet sich das Parkverbot jedoch nicht gegen den Grundstückseigentümer selbst. Dem Grundstückseigentümer (und mit Erlaubnis des Eigentümers auch anderen Verkehrsteilnehmern wie zum Beispiel Nachbarn, Besuchern und dergleichen) ist es daher gestattet, vor seiner Einfahrt zu parken. Dies gilt auch in Bereichen, in denen nur mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis geparkt werden darf. Hier benötigt der Grundstückseigentümer vor seiner eigenen Zufahrt keinen Parkschein oder einen Bewohnerparkausweis.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Ein- und Ausfahrten in Bereichen, in denen ein Halteverbot angeordnet ist. Hier dürfen weder der Grundstückseigentümer noch andere Verkehrsteilnehmer parken.
Welche Möglichkeiten gibt es für einen Hol- und Bringdienst?
Wenn Sie zum Beispiel Ihr Kind in den Kindergarten oder zur Schule bringen möchte und für das betreffende Gebiet keinen Bewohnerparkausweis haben, dann gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ist ein Kurzzeitparkbereich in der Nähe, können Sie dort mit der „Brötchentaste“ bis zu einer halben Stunde kostenlos parken.
- Ist dies nicht der Fall, können Sie auf den bewirtschafteten „Langzeitparkplätzen“ in zehn Cent-Schritten kostengünstig parken und ihr Kind zu Fuß zum Zielort bringen. Dafür lösen Sie bitte am nächstgelegenen Parkscheinautomat einen entsprechenden Parkschein.
Wo kann ich meine Firmenfahrzeuge parken?
Unter der Voraussetzung, dass kein privater Stellplatz oder Garage für die Firma verfügbar ist, kann eine Ausnahmegenehmigung (Öffnet in einem neuen Tab) nach § 46 StVO zum Parken im Teilgebiet, in dem sich der Betriebssitz befindet, erteilt werden. Als Nachweis sind beispielsweise die Gewerbeanmeldung, die Handwerkskarte oder der Eintrag aus der Handwerksrolle und die Kopie des Kfz-Scheins vorzulegen. Zusätzlich muss ein Mietvertrag über die angemietete Gewerbefläche vorgelegt werden. Bei Eigentum entfällt diese Nachweispflicht.
Jeder Betrieb, ohne eigene oder angemietete Stellflächen, erhält unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten nur eine Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung wird auf den Namen des Betriebes ausgestellt, ohne Kennzeicheneintrag. Vorteil: Die Ausnahmegenehmigung kann, nach Bedarf, von verschiedenen Betriebsangehörigen genutzt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO kostet für Betriebe, Freiberufler oder ähnliche mit Sitz in einem Bewohnerparkgebiet 120 Euro pro Jahr für das Teilgebiet, in dem sich der Firmensitz befindet.
Mein Arbeitsplatz ist in einem der Bewohnerparkgebiete. Bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?
Sie haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Diesen erhält nur, wer im betreffenden Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und über keine private oder angemietete Garage verfügt.
Bekomme ich als Dienstleister oder sozialer Dienst einen Parkausweis?
Für Handwerker und soziale Dienste ist eine Sonderregelung, beschränkt auf einzelne Parklizenzgebiete nicht sinnvoll, da diese Firmen und Organisationen in der Regel im gesamten Stadtgebiet tätig sind.
Gibt es Tiefgaragen, in denen Stellplätze angemietet werden können?
Es gibt private, teilweise auch bezuschusste Tiefgaragen, in denen Stellplätze vermietet werden.
Wo bekomme ich Informationen zu dem Thema in anderen Sprachen?
Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zum Parkraummanagement in einem Flyer gesammelt und in verschiedene Sprachen übersetzt.
- Parkraummanagement: Flyer arabischPDF-Datei10,33 MB
- Parkraummanagement: Flyer englischPDF-Datei10,12 MB
- Parkraummanagement: Flyer französischPDF-Datei10,11 MB
- Parkraummanagement: Flyer griechischPDF-Datei10,14 MB
- Parkraummanagement: Flyer italienischPDF-Datei10,11 MB
- Parkraummanagement: Flyer kroatischPDF-Datei10,12 MB
- Parkraummanagement: Flyer serbischPDF-Datei10,14 MB
- Parkraummanagement: Flyer türkischPDF-Datei10,12 MB
- Parkraummanagement: Flyer ukrainischPDF-Datei4,13 MB
Sie haben Fragen zur Planung des Parkraummanagements in Stuttgart? Auch dazu haben wir Ihnen die wichtigsten Antworten gesammelt.