Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Mobilität

Ausnahmen von den Diesel-Verkehrsverboten

Es gibt Ausnahmen von den zonalen Diesel-Verkehrsverboten. Diese sind in der 3. bzw. 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu finden. Verkehrsteilnehmer, die unter die allgemein gültigen Ausnahmen fallen, benötigen keine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall!

Gesonderte Regeln für Diesel-Fahrer: In Stuttgart gilt auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5/V ein Fahrverbot in der kleinen Umweltzone.

Welche allgemeinen Ausnahmen gelten für das zonale Verkehrsverbot (Euro 4/IV und schlechter)?

Die Versorgung der Bevölkerung ist mit der generellen Ausnahme des geschäftsmäßigen Lieferverkehrs auf jeden Fall gewährleistet. Ebenso sind auch Polizei und Feuerwehr von dem Verbot ausgenommen, sodass Rettungseinsätze sichergestellt sind. Weitere Ausnahmen gibt es unter anderem für medizinische Notfälle und Menschen mit Behinderung. Manche der Ausnahmen sind allgemein geregelt, dann brauchen die Verkehrsteilnehmer keine zusätzliche Ausnahmegenehmigung. In anderen Fällen muss eine spezielle Ausnahmegenehmigung beantragt werden (siehe unten).

Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss der grün-schwarzen Landesregierung im März 2019 beschlossen, weitere Ausnahmen zuzulassen (Fahrten zu Park-and-Ride-Anlagen) und bestehende Ausnahmeregelungen zu erweitern bzw. zu präzisieren (private Härtefälle).

Nach dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom April 2019 sind Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 ausgenommen, sofern diese im realen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen. 

Welche Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot in der kleinen Umweltzone gibt es (Euro 5/V und schlechter)?

Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine Ausnahmekonzeption für das Verkehrsverbot in der kleinen Umweltzone für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 5/V und schlechter. Diese ist analog der Ausnahmekonzeption für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV und schlechter in der gesamten Umweltzone. Die allgemeinen Ausnahmen nach der 35. BImSchV sind identisch mit den Euro 4/IV-Fahrzeugen (siehe oben). Die Allgemeinverfügung wurde um verschiedene Fahrten, Fahrzeuge, Personen und Fahrtzwecke ergänzt. So sind Kraftfahrzeuge im Linienverkehr befristet bis zum 30. Juni 2022, Quell- und Zielfahrten von Reisebussen sind befristet bis 31. Dezember 2022.

Zusätzlich sind vom Verkehrsverbot in der kleinen Umweltzone dauerhaft Fahrzeuge mit alternativem, das heißt teilelektrischem, Antrieb sowie Fahrzeuge mit Hardwarenachrüstung ausgenommen. Die Voraussetzungen für die Ausnahme für Kaftfahrzeuge mit Hardwarenachrüstung bestimmt § 47 Abs. 4a Satz 2 BImSchG.


Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid, welches vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt wurde, sind nur noch bis zum 30.06.2022 vom Diesel-Verkehrsverbot ausgenommen. Danach dürfen auch diese Fahrzeuge die kleine Umweltzone Stuttgart nicht mehr befahren. Sollte Ihr Fahrzeug davon betroffen sein, beantragen Sie bitte rechtzeitig - 6 Wochen vor dem 01.07.2022 - eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Verkehrsverbot

Beantragung von Einzel-Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigung beantragen

In berechtigten Fällen können Sie eine Einzelausnahme beantragen.

Die Beantragung von Einzel-Ausnahmegenehmigungen ist über ein Online-Tool möglich: Unter  https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot/ (Öffnet in einem neuen Tab) Fragen zur Antragsstellung können schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich. Fragen zur Antragsstellung können schriftlich auf dem Postweg, per E‐Mail oder telefonisch unter +49 711 21632120 gestellt werden. Zudem informiert das Service-Center der Stadt Stuttgart von montags bis freitags unter der zentralen Rufnummer +49 711 216-0.

Die Mitarbeiter werden die Anträge zu den Ausnahmegenehmigungen so schnell wie möglich bearbeiten. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Einzelfall, aber auch von der Anzahl der eingegangenen Anträge ab.

Ausnahmegenehmigungen erhalten die Antragssteller nur in begründeten Fällen. Alleine der Tatbestand, in Stuttgart zu arbeiten, reicht für eine Ausnahmegenehmigung nicht aus. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen für einen Ausnahmeantrag erforderlich sind, ist auf   Diesel-Verkehrsverbote: Ausnahmegenehmigungen beantragen erläutert. 

Amt für öffentliche Ordnung

Team Diesel-Verkehrsverbote

Symbolbild Organisations-Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Max Kovalenko/Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart