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Landeshauptstadt Stuttgart

Soziales

Rechtliche Betreuung in Stuttgart

Für Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst bewältigen können und keine ausreichende Vorsorge getroffen haben, kann vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden.

Vielleicht hat die Person aber nicht vorher gesagt:
Diese Person soll das für mich machen.
Dann kann das Betreuungs-Gericht einen rechtlichen Betreuer
für diese Person bestimmen.

Die Betreuungs-Behörde macht auch Beratung zum Thema Betreuung.
Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Vollmachten
    Mit einer Vollmacht bestimmen Sie eine Person. 
    Die Person darf dann für Sie entscheiden.
    Die Person nennt man auch: bevollmächtigte Person.

  • Betreuungs-Verfügung

Die Betreuungs-Behörde macht auch Beratung zum Thema Betreuung.
Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Vollmachten
    Mit einer Vollmacht bestimmen Sie eine Person. 
    Die Person darf dann für Sie entscheiden.
    Die Person nennt man auch: bevollmächtigte Person.
  •  Betreuungs-Verfügung
  • Mit einer Betreuungs-Verfügung sagen Sie:
    Diese Person möchte ich als Betreuer haben.
    Und diese Person möchte ich nicht als Betreuer haben.
  • Patienten-Verfügung
    Mit einer Patienten-Verfügung sagen Sie:
    Diese Behandlungen beim Arzt möchte ich haben.
    Diese Behandlungen beim Arzt möchte ich nicht haben.

Die Betreuungs-Behörde unterstützt auch:

  • bevollmächtige Personen
  • die Familien
  • ehrenamtliche Betreuer
  • Berufs-Betreuer, die eine rechtliche Betreuung machen.

Ohne Vorsorge muss eine gesetzliche Betreuung geben

Sie haben einen Unfall?
Oder Sie haben eine schwere Krankheit?
Dann können Sie sich vielleicht nicht mehr selbst um alles kümmern.
Eine andere Person muss das dann für Sie machen.

Mit Vorsorge können Sie jetzt entscheiden:
Welche Person soll vielleicht später für mich entscheiden.
Dafür braucht die andere Person Ihre Erlaubnis.
Mit einer Vorsorge-Vollmacht geben Sie der Person Ihre Erlaubnis.

Haben Sie keine Vorsorge gemacht?
Dann bekommen Sie einen gesetzlichen Betreuer.
Das Betreuungs-Gericht entscheidet den rechtlichen Betreuer für Sie.

 Deshalb ist es gut:
Sie überlegen selbst:
Welcher Person möchte ich für welchen Bereich 
eine Vorsorge-Vollmacht geben? 
Das können Sie in die Vorsorge-Vollmacht schreiben.
Welche Person soll mein Betreuer sein? 
Das können Sie in die Betreuungs-Verfügung schreiben.

Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen.
Wir können die Beratung am Telefon machen.
Wir können die Beratung auch persönlich machen.
Dafür machen wir erst einen Termin mit Ihnen.
Die Beratung ist kostenlos.

Mehr Informationen finden Sie hier in unserem Flyer.
Und in unserem Info-Heft zu dem Thema.

 Treffen Sie Vorsorge!  (Öffnet in einem neuen Tab)
 Stuttgart ohne Fixierung – („SoFi“)  (Öffnet in einem neuen Tab)

Das macht die Betreuungs-Behörde

Die Betreuungs-Behörde hat viele Aufgaben.
Die Betreuungs-Behörde macht Beratung zum Thema Betreuung.
Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Vollmachten
    Mit einer Vollmacht bestimmen Sie eine Person.
    Die Person darf dann für Sie entscheiden.
    Die Person nennt man auch: bevollmächtigte Person.

  • Betreuungs-Verfügung
    Mit einer Betreuungs-Verfügung sagen Sie:
    Diese Person möchte ich als Betreuer haben.
    Und diese Person möchte ich nicht als Betreuer haben.

  • Patienten-Verfügung
    Mit einer Patienten-Verfügung sagen Sie:
    Diese Behandlungen beim Arzt möchte ich haben.
    Diese Behandlungen beim Arzt möchte ich nicht haben.

Diese Schreiben müssen Sie unterschreiben.
Die Betreuungs-Behörde beglaubigt Ihre Unterschrift.
Das bedeutet:
Die Betreuungs-Behörde bestätigt:

Ihre Unterschrift ist echt.

Die Betreuungs-Behörde unterstützt auch:

  • bevollmächtige Personen
  • die Familien
  • ehrenamtliche Betreuer

Manchmal gibt es Streit bei dem Thema Betreuung. 
Dann kommt der Streit vielleicht vor ein Gericht.
Oder ein Gericht muss einen Betreuer bestimmen.
Die Betreuungs-Behörde kann dann auch ihre Meinung sagen.

Die Betreuungs-Behörde sucht auch neue ehrenamtliche Betreuer.
Sie unterstützt die ehrenamtlichen Betreuer.
Und sie macht Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer.

Die Betreuungs-Behörde informiert auch die
Öffentlichkeit über das Betreuungsrecht.
Dann wissen mehr Menschen wie das geht.

Gesetzliche Betreuung im Ehrenamt

Wir suchen ehrenamtliche Betreuer.
Die ehrenamtlichen Betreuer sollten sich gerne für andere Menschen einsetzen.
Und sie sollten gerne eine Aufgabe mit viel Verantwortung übernehmen.
Sie sollten Spaß an etwas Neuem haben.
Sie sollten zuverlässig sein.
Und sie sollten ihre Lebens-Erfahrung teilen wollen.

 

Wir bieten allen ehrenamtlichen Betreuern:

  • eine Einführung in das Betreuungsrecht
  • persönliche Beratung
  • Unterstützung und Hilfe
  • Regelmäßige Treffen um Erfahrungen auszutauschen
  • Fortbildungen

Der ehrenamtliche Betreuer bekommt etwas Geld.
Für jede Betreuung 399 Euro im Jahr.
Er arbeitet für die Betreuung?
Dann sind ist er haftpflicht-versichert.
Und unfall-versichert. 

Mehr Informationen finden Sie hier:

 Ihre Lebens-Erfahrung reicht für 2 (Öffnet in einem neuen Tab)

 Infoblatt – Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers (Öffnet in einem neuen Tab)

 Beratung und Unterstützung bei ehrenamtlicher Betreuung (Öffnet in einem neuen Tab)


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig

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Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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  • Thomas Schlegel
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