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Landeshauptstadt Stuttgart

Förderprogramme

Wärmepumpen-Programm

Mit dieser neuen Förderung unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder Vereine beim Einsatz von elektrischen Wärmepumpen in Neubauten und in Bestandsgebäuden. Erfahren Sie mehr über die Förderrichtlinien für Wärmepumpen.

Wir lassen Sie bei der Energiewende im Heizungskeller nicht alleine.

Zuschüsse für die Energiewende im Heizungskeller

Eine Wärmepumpe bezieht rund drei Viertel der Energie zum Heizen aus der Umwelt, beispielsweise aus dem Erdreich. So können die in hochverdichteten Städten oft begrenzten Potenziale an erneuerbaren Energien besonders effizient gehoben werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird sowohl die Wärmepumpe, die Erschließung der gewählten Wärmequelle als auch die Anpassung der Wärmeverteilung und der Heizflächen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Nennleistung der anzuschaffenden Wärmepumpe. Je höher die Leistung, desto höher der pauschale Zuschuss.

Förderstufe I Förderstufe II Förderstufe III Förderstufe IV
≤ 30 kW > 30 - 40 kW > 40 - 50 kW > 50 kW
2.500 € 3.750 € 5.000 € 20 %*

*der Bruttoinvestitionskosten der Wärmepumpe

Wärmepumpen können als Energiequelle Geothermie, Abwärme, Abwasserwärme oder Außenluft nutzen. Abhängig von der Art der Wärmequelle gibt es eine Zusatzförderung.

Bei der Nutzung von Erdwärme werden 5.000 Euro je Sonde bzw. Erdkollektor ausbezahlt. Bei Nutzung von Abwärme oder Abwasserwärme gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten für die Nutzung der Wärmequelle. 

Auch der Umstieg auf eine Fußbodenheizung oder eine andere Art von Flächenheizung wird durch einen pauschalen Zuschuss von 500 Euro je abgetrennten, beheizten Raum gefördert. Denn eine Flächenheizung senkt die Vorlauftemperaturen des Heizkreises ab und erwirkt somit einen effizienteren Betrieb der Wärmepumpe.

Zudem ist das Wärmepumpenprogramm mit den Förderprogrammen des Bundes, wie beispielsweise dem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien 2020“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), kombinierbar. Eine Kombination mit Zuschüssen des geltenden  städtischen Energiesparprogramms (Öffnet in einem neuen Tab) im Bereich Komplettsanierung ist nicht möglich.

Weitere wichtige Hinweise: Hinsichtlich der Errichtung von Erdwärmesondenanlagen sowie des Schalleistungspegels von Luft/Wasser-Wärmepumpen sind besondere Randbedingungen einzuhalten. Eine Erläuterung dieser sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Download-Bereich unten.

Illustration der Nutzung oberflächennaher Geothermie durch Erdwärmesonden und eine Wärmepumpe.
Amt für Umweltschutz

Energiekonzept Gesamtstadt

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Bildnachweise

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  • KangeStudio@istockphoto.com, bearbeitet: LHS
  • Stadt Stuttgart
  • LHS, Kolb
  • Stadt Stuttgart, Leif Piechowski
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