Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Naturschutz

Eingriffsregelung und Ökokonto

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist ein zentrales Instrument des Naturschutzes. Sie soll die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erhalten und ist flächendeckend anzuwenden.

Die Eingriffsregelung soll dem Verbrauch von Natur und Landschaft entgegenwirken und dazu dienen, unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren. Eine Eingriffsregelung gibt es sowohl im naturschutzrechtlichen wie im bauplanungsrechtlichen Bereich.

In den beiden Bereichen können vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im jeweiligen Ökokonto bevorratet werden.

Das Kompensationsverzeichnis wird landeseinheitlich geführt und ist öffentlich einsehbar. Die naturschutzrechtlichen Ökokonto- sowie die bereits einem Eingriff zugeordneten Kompensationsmaßnahmen im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart sind in zwei Abteilungen gegliedert und wie folgt abrufbar:

Amt für Umweltschutz

Naturschutzbehörde, Recht und Verfahren

Symbolbild Organisations-Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Werner Rathgeb
  • Landeshauptstadt Stuttgart/Vanessa Kopp
  • Amt für Umweltschutz