Die Eingriffsregelung soll dem Verbrauch von Natur und Landschaft entgegenwirken und dazu dienen, unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren. Eine Eingriffsregelung gibt es sowohl im naturschutzrechtlichen wie im bauplanungsrechtlichen Bereich.
In den beiden Bereichen können vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im jeweiligen Ökokonto bevorratet werden.
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung
Das Kompensationsverzeichnis wird landeseinheitlich geführt und ist öffentlich einsehbar. Die naturschutzrechtlichen Ökokonto- sowie die bereits einem Eingriff zugeordneten Kompensationsmaßnahmen im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart sind in zwei Abteilungen gegliedert und wie folgt abrufbar: