Neue Quartiere werden in Stuttgart meist auf innerstädtischen Flächen entwickelt, um keine neuen Flächen zu versiegeln und den Außenbereich zu schonen. Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) hat mit dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) ein Instrument zur kooperativen Baulandentwicklung geschaffen.
Das SIM sichert eine qualitätvolle Stadtentwicklung und garantiert die Bereitstellung von preisgedämpftem sowie gefördertem Wohnraum.
Qualitätsziele in der Quartiersentwicklung
Mehr Grün auf den Dächern, an den Fassaden oder durch neue Bäume. Das bedeutet Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowie Artenvielfalt und Klimaschutz. Die Stadt passt sich an ein sich veränderndes Klima an und bietet eine gesunde Umgebung für Mensch und Umwelt.
Vielfältige Wohnungsangebote in allen Stadtbezirken ermöglichen gemischte Nachbarschaften. Das hält alle Stadtteile vielfältig, bunt und lebenswert, stärkt die Stadtgesellschaft und verhindert Parallelstrukturen.
Lebenswerte Stadt passend zu den Bedürfnissen der Menschen vor Ort entwickeln und gestalten. Ausgewogene Durchmischung von Wohn- und Einkaufsangeboten sowie eine gute Versorgung mit Infrastruktur, attraktiven Frei- und Spielflächen und sozialen Einrichtungen ermöglichen den Menschen vor Ort fußläufige Wege zu alltäglichen Besorgungen und zentralen Einrichtungen.
Nachbarschaften gemeinsam stärken mit neuen Bauvorhaben, die sich harmonisch in Bestehendes einfügen und den verschiedenen Anforderungen gerecht werden. So entsteht ein stimmiges Stadtbild.
Qualität durch Wettbewerbsverfahren
Jedes Bauprojekt ist eine neue Chance, Stuttgart als lebenswerte Stadt weiter zu entwickeln. Mit städtebaulichen Wettbewerben werden die bestmöglichen Ergebnisse gefunden und gleichzeitig eine hohe sowie gleichbleibende Qualität bei neuen Projekten erzielt. Für die Organisation der Wettbewerbe sind die Immobilienentwickler und Investoren zuständig. Dabei werden verschiedene Büros beauftragt, ihre Ideen und Entwürfe einzubringen. Die beste Konzeption und Planung wird umgesetzt.
SIM – Schritt für Schritt
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen stellt fest, ob ein neuer Bebauungsplan für ein Bauvorhaben notwendig ist und ob die Voraussetzungen des SIM vorliegen.
Kommt das SIM zum Tragen, ist der erste Schritt eine Vorvereinbarung. Diese wird bereits unterzeichnet, bevor das eigentliche Bebauungsplanverfahren offiziell beginnt. Dort wird festgehalten, dass die Grundsätze und Qualitätsziele des SIM akzeptiert und im Projekt umgesetzt werden. Dafür muss der Investor ein Wettbewerbsverfahren in Zusammenarbeit mit der LHS ausloben, dessen Ergebnis die Grundlage für den neuen Bebauungsplan darstellt.
Im Verlauf des Planungsprozesses werden die SIM-Ziele weiter konkretisiert und im städtebaulichen Vertrag abschließend geregelt.
Ablauf im Überblick
1. Vorvereinbarung: Bevor ein Planverfahren offiziell beginnt, verpflichten sich planungsbegünstigte Immobilienentwickler und Investoren, die Grundsätze des SIM anzuerkennen. Welche konkreten SIM-Maßnahmen im jeweiligen Projekt angemessen sind, wird im Lauf des Verfahrens festgelegt.
2. Wertermittlung und Wertsteigerung: Entscheidend für die Festlegung der konkreten SIM-Maßnahmen ist die Bodenwertsteigerung, die sich durch einen neuen Bebauungsplan ergibt. Deshalb wird die Wertsteigerung sachverständig ermittelt.
3. Städtebaulicher Vertrag: Begleitend zum Bebauungsplan schließt die LHS mit Immobilienentwicklern und Investoren einen städtebaulichen Vertrag. Darin sind diejenigen SIM-Maßnahmen festgehalten, die für das jeweilige Projekt realisiert werden müssen.