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Landeshauptstadt Stuttgart

Chancengleichheit

Vielfalt von Geschlecht

Stuttgart ist eine weltoffene Metropole mit einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Die LSBTTIQ-Communities sind ein wichtiger Teil davon. Die Landeshauptstadt entwickelt und fördert vielfältige geschlechtersensible Angebote im Rahmen der Chancengleichheitspolitik.

Die Anliegen und Organisationen der Regenbogen-Communities der Landeshauptstadt sichtbarer zu machen für mehr Akzeptanz und Chancengleichheit, ist ein zentrales Anliegen der Stadtverwaltung. (Symbolbild)

Das Leben ist bunt – Stuttgart auch!

Die Stadt Stuttgart bietet und bündelt Beratungsangebote zum Thema „Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt“. Hier finden Sie eine Auswahl an Anlaufstellen und Kontaktmöglichkeiten.

Der Arbeitskreis LSBTTIQ Stuttgart

Der Arbeitskreis LSBTTIQ der Landeshauptstadt Stuttgart ist ein zentrales Vernetzung- und Arbeitsgremium, in dem Handlungsfelder für mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt und unterschiedlicher sexueller Orientierung festgelegt, Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und Maßnahmen umgesetzt werden.

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Folgende Themen zum "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" - kurz "Selbstbestimmungsgesetz" - werden von den Mitgliedern des Arbeitskreises LSBTTIQ Stuttgart zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll es trans*, inter* und nicht-binären Menschen ermöglichen, ihren Namen und den Personenstand entsprechend ihrem Geschlecht ändern zu lassen, wenn der nach der Geburt erfolgte Geschlechtseintrag nicht dem eigenen Geschlecht übereinstimmt.

Bisher erfolgte die amtliche Personenstands- und Namensänderung nach dem seit 1981 geltenden „Transsexuellengesetz“(TSG). Dieses Gesetz war mit hohen bürokratischen Hürden verbunden (zwei psychologische Gutachten und ein Gerichtsverfahren), war sehr langwierig und auch teuer. Für die Betroffenen war dieses Verfahren mit entwürdigenden, stigmatisierenden Erfahrungen und großem Leidensdruck verbunden. 

Weltweit gibt es bereits einige Länder mit ähnlichen gesetzlichen Grundlagen. Argentinien ist das erste Land, in dem seit 2012 eine Namens- und Personenstandsänderung durch Selbsterklärung möglich ist. Weitere Länder sind Chile, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay, Schweiz, Spanien und Finnland.

Geschlechtersensible Arbeit

Auswahl an Projekten und Kooperationen

Eine Übersicht an aktuellen städtischen Kooperationen und geförderten Projekten in der Regenbogen-Community finden Sie hier.

Kontakt

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Bildnachweise

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  • Kaarina Bauer, Stadt Stuttgart