Voraussetzungen
Aufenthaltstitel erlöschen u.a.:
- wenn der Ausländer ausgereist ist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist oder
- wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist oder
Aufenthaltstitel erlöschen in den folgenden Fällen kraft Gesetzes nicht:
- Wenn Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind und sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel nicht, wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse besteht. Dies gilt ebenso für den jeweiligen Ehegatten. Die Bescheinigung kann nicht ausgestellt werden, wenn Sie sich im Bezug von Leistungen eines Sozialleistungsträgers befinden (z.B. Jobcenter oder Sozialamt) oder wenn Sie in der Vergangenheit strafrechtlich verurteilt wurden und diese Verurteilung hinreichend aktuell und damit verwertbar ist.
- Wenn Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind und mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, erlischt Ihr Aufenthaltstitel nicht, wenn kein Ausweisungsinteresse vorliegt. Die Bescheinigung kann nicht ausgestellt werden, wenn Sie in der Vergangenheit strafrechtlich verurteilt wurden und diese Verurteilung hinreichend aktuell und damit verwertbar ist.
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten, ohne dass Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt.
Als Nachweis hierüber stellt die Ausländerbehörde des letzten Wohnortes eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden und Grenzschutzstellen aus.
Vorgehen
Die Prüfung und Ausstellung findet im Rahmen der persönlichen Vorsprache statt.
Hierfür werden grundsätzlich keine Termine bei der Ausländerbehörde vergeben. Sie können sich ab 04.07.2022 ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten an den Servicepoint wenden. Dieser befindet sich in der Eberhardstr. 39, 1. Stock, Zimmer 132/134. Sie erhalten am Haupteingang beim Sicherheitsdienst eine Einlasskarte, um ins Gebäude zu gelangen.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Ggf. aktueller Rentenbescheid
- Aktueller Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (vollständig)
- Mietvertrag und Wohnraumnachweis (Formular) oder
- Immobilienkaufvertrag, Nachweis über Darlehensrate und Darlehenshöhe, Nachweis über Nebenkosten und Nachweis über Hausgeld
Formulare
Fristen
Eine Bescheinigung über das Nichterlöschen der Niederlassungserlaubnis sollte zeitnah vor einer längeren Abwesenheit vom Bundesgebiet bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung der Bescheinigung wird bei der Vorsprache geprüft und kann sofort ausgestellt werden, wenn die Unterlagen vollständig vorgelegt werden und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gebühren
Bescheinigung auf Antrag (32-41)
Kosten: 18 Euro
Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 1 Nr. 9 Aufenthaltsverordnung
Rechtsgrundlage
§ 51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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