Übersetzung / Translation
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Häufige gestellte Fragen
Die Ausländerbehörde in Stuttgart erteilt und verlängert auf Antrag die Aufenthaltserlaubnis. Bevor Sie uns eine schreiben oder anrufen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde. (Stand: Oktober 2023)
Aufenthaltstitel
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Niederlassungserlaubnis ?
Ich habe eine Niederlassungserlaubnis. Aber mein elektronischer Aufenthaltstitel („eAT‐Karte“) läuft ab. Was muss ich tun?
Meine Aufenthaltserlaubnis ist noch mindestens vier Wochen gültig. Ist eine vorzeitige Verlängerung möglich?
Arbeiten
Darf ich weiterhin arbeiten, wenn meine Fiktionsbescheinigung oder meine Aufenthaltserlaubnis abläuft?
Wie viele Tage pro Jahr dürfen Studierende mit Aufenthaltserlaubnis arbeiten?
Ich habe mein Studium beendet. Was muss ich beachten, wenn ich arbeiten möchte oder eine Arbeit suche?
Reisepass
Mein Reisepass ist abgelaufen. Wie kann ich meine Aufenthaltserlaubnis übertragen lassen?
Service-Telefon: Bei Fragen erreichen Sie unter 0711 216 - 91857, Montag bis Freitag von 10.00 – 13.00 Uhr. Bevor Sie uns schreiben oder anrufen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage hier bereits beantwortet wird.
Termin: Die Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde erfolgt in der Regel per E‐Mail oder Telefon. Wenn ein Notfall vorliegt, können Sie einen Online-Termin vereinbaren.
Anträge: Wir müssen derzeit eine sehr hohe Anzahl von beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln bearbeiten. Daher kann sich die Aushändigung oder Übersendung per Post, um bis zu drei Monate nach persönlicher Vorsprache verzögern. Wir bitten um Ihre Geduld.