Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld‐ oder Warenspielgeräte) aufstellen möchten, benötigen Sie – neben der Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) – für jeden Aufstellort eine Bestätigung, dass dieser Aufstellplatz den Vorschriften der Spielverordnung entspricht. Diese Bestätigung ist sowohl
- personen‐ als auch
- betriebsbezogen
und wird von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Betrieb (z.B. Gaststätte) befindet, erteilt.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Rechtsgrundlage
Spielrecht
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