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Landeshauptstadt Stuttgart

Gesundheitsamt

Betäubungsmittel auf Auslandreisen mitnehmen - Beglaubigung beantragen

Bei Reisen ins Ausland dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgenommen werden.

Bei einer Kontrolle während der Reise muss eine Bescheinigung (Formular) vorgewiesen werden, die von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ausgefüllt und vor Antritt der Reise vom Gesundheitsamt Ihres Wohnorts beglaubigt wurde.

Die Beglaubigung wird während der Öffnungszeiten des Gesundheitsamts von einer Amtsärztin bzw. einem Amtsarzt durchgeführt  Der Vorgang ist gebührenpflichtig.

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