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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Digitales Lichtbild für Personalausweise und Reisepässe

Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden.

Derzeit sind folgende Bürgerbüros mit einem Terminal für biometrische Passfotos ausgestattet:

Weitere Bürgerbüros der Landeshauptstadt Stuttgart werden in den nächsten Monaten mit Terminals für die direkte Aufnahme der Fotos vor Ort ausgestattet. Wir werden das auf dieser Seite laufend aktualisieren. Bitte beachten Sie, dass die bei den Bürgerbüros erstellten Lichtbilder nicht zur Ausstellung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) verwendet werden können.


Alternativ können Sie Ihr digitales Foto auch bei einem zertifizierten Fotostudio oder bei dm fertigen lassen. Die Fotos werden den Bürgerbüros dann über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie  zertifizierte Fotostudios in Ihrer Nähe (Öffnet in einem neuen Tab).

Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten (insbesondere durch sogenannten Morphing-Techniken) zu verhindern und die Sicherheit Ihrer Ausweisdokumente weiter zu erhöhen. Die hohen Sicherheitsstandards deutscher Ausweisdokumente ermöglichen beispielsweise eine Einreise ohne Visum in 170 Länder weltweit.


Ausnahmeregelung bis 31.07.2025:

Wenn Sie Ihr Lichtbild vor dem 01.05.2025 aufgenommen haben und dieses in ausgedruckter Form mitbringen, kann dieses für die Antragstellung verwendet werden, wenn das Bürgerbüro nicht über die Möglichkeit verfügt, vor Ort ein Lichtbild aufzunehmen. Verfügt das Bürgerbüro über eine solche Möglichkeit, wird ein neues Lichtbild kostenfrei in der Behörde aufgenommen.

Bitte beachten Sie diese Neuregelung bei Ihrer nächsten Pass- und Personalausweisbeantragung. Für die Beantragung eines Führerscheins wird weiterhin ein Lichtbild in gedruckter Form benötigt.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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