Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Gaststättengewerbe beantragen

Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
  • und wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Sie betreiben auch ein Gaststättengewerbe, wenn Sie als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe vorübergehend, etwa nur für die Dauer einer Veranstaltung, Getränke oder zubereitete Speisen abgeben.

Sie benötigen keine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie

  • alkoholfreie Getränke ausschenken,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen.

Online-Service

Beantragen Sie Ihr Gaststättengewerbe bequem online.

Amt für öffentliche Ordnung

Gewerbe- und Gaststättenrecht

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise