Wenn Sie ein Fahrzeug haben, das seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen wurde, dann können Sie dieses bequem von zu Hause über ein Online-Verfahren abmelden. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen.
Bei den Kennzeichen dieser Fahrzeuge wurden
- Siegelplaketten mit integrierten Sicherheitscodes verwendet.
- die Zulassungsbescheinigungen Teil I mit verstecktem Sicherheitscode ausgestellt.
Online-Service
Melden Sie Ihr Auto bequem mit dem Online-Verfahren ab.
Hinweis für Ihre Online-Abmeldung
Zur Durchführung der Online-Außerbetriebsetzung benötigen Sie als Nachweis Ihrer Identität einen neuen Personalausweises (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ( www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
Zur Eingabe der Daten benötigen Sie:
- den Sicherheitscode auf ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, den Sie vorab freirubbeln müssen und
- die Sicherheitscodes der/s Kennzeichen/s, hierzu entfernen Sie jeweils die Abdeckung der Siegelplakette/n.
- Notieren Sie sich die Sicherheitscodes oder scannen Sie sie als QR-Code ab.
- Erfassen Sie die Daten entsprechend der Vorgaben im Online-Formular.
- Bezahlen Sie die Gebühr mittels ePayment-System.
Voraussetzungen
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" https://www.ausweisapp.bund.de/home oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID https://id.bund.de/de mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Vorgehen
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Gebühren
Außerbetriebsetzung eines Kfz (32-33)
Rechtsgrundlage: Gebührentarif der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Weitere Informationen
iKfz: Kraftfahrzeug online zulassen
Weitere Informationen zum Thema iKfz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab).
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:15 |
Mittwoch | 07:15 – 12:15 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 16:45 |
Freitag | 07:15 – 12:15 |
Montag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 13:00 |
Mittwoch | 07:15 – 13:00 |
Donnerstag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 13:00 |
Anfahrt
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.