Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug zulassen möchten, können Sie dies bequem von zu Hause über ein Online-Verfahren erledigen. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen z.B. über einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Online-Funktion verfügen.
Online-Service
Nutzen Sie das Online-Verfahren, um Ihr Fahrzeug online zuzulassen.
Voraussetzungen
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" https://www.ausweisapp.bund.de/home oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID https://id.bund.de/de mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Vorgehen
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben - Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Starten Sie die elektronische Antragstellung hier: Online-Zulassung (Öffnet in einem neuen Tab)
Benötigte Unterlagen
Fabrikneues Fahrzeug (ohne Erstzulassung):
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdeckten Sicherheitscode,
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: eVB-Nr.),
- IBAN (Bankkonto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Gebrauchtes Fahrzeug (sofern Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode haben):
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes (Die Sicherheitscodes für die Zulassungsbescheinigung Teil II wurden erst nach dem 01.01.2018 eingeführt)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: eVB-Nr.),
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP),
- IBAN (Bankkonto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Gebühren
Online Fahrzeugzulassung (Kfz) (32-33)
Sonderregelung: Die Kennzeichen müssen beim Schilderhersteller gesondert bezahlt werden.
Weitere Informationen
iKfz: Kraftfahrzeug online abmelden (Außerbetriebsetzung)
iKfz: Kraftfahrzeug online wieder zulassen
Weitere Informationen zum Thema iKfz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab).
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Telefon
0711 21698200Fax
0711 21698180Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:00 und 13:00 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:00 |
Mittwoch | 07:15 – 12:00 |
Donnerstag | 07:15 – 12:00 und 13:00 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 12:00 |
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:15 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 12:30 |
Mittwoch | 07:15 – 12:30 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:15 – 17:15 |
Freitag | 07:15 – 12:30 |
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Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
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