Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Lebensmittelbetriebe - Registrierung

Jeder Lebensmittelunternehmer ist nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden.

Eine Sonderform der Registrierung von Betrieben, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs bearbeiten oder behandeln, ist die Zulassung nach EU-weit geltenden Regeln. Das Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen gibt Auskunft, ob im Einzelfall eine Zulassung erforderlich ist, und welche Verfahrensschritte dabei zu beachten sind.

Nicht registrierungspflichtig sind landwirtschaftliche Betriebe, wenn

  • sie nur kleine Mengen an selbst erzeugten Primärprodukten, wie zum Beispiel unverarbeitetes Obst und Gemüse, Honig oder Eier, an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben oder
  • sie für ihren privaten häuslichen Bereich produzieren.

Online-Service

Registrieren Sie Ihr Lebensmittelunternehmen bequem onilne.

Amt für öffentliche Ordnung

Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise