Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Mofa-Prüfbescheinigung beantragen

Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben und die theoretische Mofa-Prüfung bestanden haben (eine praktische Prüfung ist nicht notwendig).

Wer eine gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis hat - gleich welcher Klasse - benötigt keine Prüfbescheinigung. Auch, wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt sie nicht.

Amt für öffentliche Ordnung

Führerscheinstelle

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise