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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Reisepass beantragen - erstmalig für Minderjährige

Grundsätzlich benötigen auch Kinder und Jugendliche einen Reisepass bei Reisen ins Ausland.
In einigen Staaten – vor allem in Europa – reicht auch ein Personalausweis zur Einreise.
 Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige beantragen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie hier:
 www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt 6 Jahre.
Ab dem 6. Lebensjahr werden die Fingerabdrücke im Pass gespeichert.
Ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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