Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Verpflichtungserklärung für Besuchervisum beantragen

Wenn Sie jemanden aus dem Ausland einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts des Besuchers für alle der öffentlichen Hand evtl. entstehenden Kosten aufzukommen.

Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch das Informationsblatt Verpflichtungserklärung.  Informationen für Verpflichtungsgeber zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung PDF-Datei 32,27 kB

Hinweis: Wenn Sie nicht in Stuttgart wohnen, können Sie hier keine Verpflichtungserklärung abgeben.

Eine Verpflichtungserklärung stellt innerhalb Stuttgarts jedes Bürgerbüro oder das Team Ausgabe der Ausländerbehörde aus.

Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist. Die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist auch durch Bevollmächtigte möglich. Hierzu ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und Ihres Reisepasses oder Personalausweises im Original nötig.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart