Sofern erforderlich, wird die Aktion an einem zweiten Termin am Dienstag, 22. Juli, fortgesetzt.
Im Rahmen der Gewässerschau werden der Fluss und die angrenzenden Gewässerrandstreifen in Augenschein genommen. Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die unmittelbar an das Gewässer grenzen, sind verpflichtet, den Teilnehmern der Gewässerschau das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten.