Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Ordnungsamt unterbindet aggressives Betteln in der Stadt

Das Amt für öffentliche Ordnung wird stärker aktiv gegen organisiertes, gewerbsmäßiges oder aggressives Betteln. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung, die am 2. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht und somit am 3. Oktober in Kraft treten kann.

Damit ist das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln ist in folgendem Bereich verboten:

Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, Arnulf-Klett-Platz (einschließlich Klettpassage), Weg entlang des Baufeldes Stuttgart 21 im Mittleren Schloßgarten zwischen Straße am Schloßgarten und Carl-Zeiss-Planetarium, Willy-Brandt-Straße zwischen Carl-Zeiss-Planetarium und Gebhard-Müller-Platz, Gebhard-Müller-Platz, Konrad-Adenauer-Straße, Hauptstätter Straße zwischen Charlottenplatz und Österreichischer Platz, Österreichischer Platz, Paulinenstraße, Rotebühlstraße zwischen Einmündung Paulinenstraße und Rotebühlplatz, Rotebühlplatz (einschließlich Rotebühlpassage), Theodor-Heuss-Straße und Friedrichstraße.

Betteln als Gewerbe

Der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer sagt: "Die Bettelei auf öffentlichen Straßen hat in letzter Zeit zugenommen, insbesondere in den Fußgängerzonen innerhalb des "City-Rings". Zudem zeigt sich, dass die Personen vielfach aggressiv gebettelt haben, ja das Betteln als Gewerbe genutzt haben."

Das Ordnungsamt beobachtete verstärkt,
  • das aktive Zugehen auf oder Ansprechen von Personen in Verbindung mit erheblichen Behinderungen oder Belästigungen, 
  • dass Personen beleidigt werden, wenn sie nichts geben,
  • das Betteln in Demutshaltung,
  • das Betteln mit oder durch Kinder und
  • das Betteln mit Tieren.

Verstärkte Kontrollen durch Vollzugsdienst und Polizei

Kennzeichen von organisierter oder gewerbsmäßiger Bettelei ist, dass die bettelnden Personen für Hintermänner tätig sind, die einen Großteil des erbettelten Geldes erhalten und dieses vereinnahmen. Die Bettlerinnen und Bettler werden von Mitgliedern organisierter Familienclans in den Fußgängerzonen der Innenstadt abgesetzt, dort von diesen überwacht und koordiniert.

Deswegen sind sowohl der Städtische Vollzugsdienst als auch die Polizei verstärkt auf Streife gegangen. Die Allgemeinverfügung unterstützt und setzt dieses Engagement fort.

Organisiertes Betteln wird nicht toleriert

Während das stille Betteln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch dem sogenannten "Gemeingebrauch" an öffentlichen Verkehrsflächen zuzurechnen ist, ist das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Straßengesetzes.

Die Allgemeinverfügung verdeutlicht, welches Verhalten verboten ist. Sie richtet sich an Personen, die sich in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten, um organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv zu betteln. Bürgermeister Dr. Schairer: "Diese Personen und insbesondere ihre Hintermänner sollen wissen, dass ihr Verhalten in Stuttgart nicht toleriert wird, ja das es dauerhaft verboten ist. Und im Übrigen will ich nicht ausschließen, dass die Allgemeinverfügung auch auf andere Gebiete ausgeweitet wird."

Platzverweise und Geldstrafen

Um möglichst viele Menschen zu erreichen, ist die Allgemeinverfügung auch in englischer, rumänischer und bulgarischer Sprache verfasst.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch den Städtischen Vollzugsdienst und das Polizeipräsidium Stuttgart verstärkt überwacht. Im Verbotsbereich angetroff-ene Personen, die organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv betteln, erhalten einen Platzverweis, da sie nicht nur gegen das Straßengesetz, sondern auch gegen die Allgemeinverfügung verstoßen. Der Platzverweis wird schriftlich erteilt und ist ebenso wie die Allgemeinverfügung in mehrere Sprachen übersetzt worden. Darüber hinaus wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Erstverstoß wird mit 35 Euro geahndet, maximal werden 500 Euro fällig.

Erläuterungen und Hinweise