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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Änderung beim kommunalen Energiesparprogramm beschlossen

Um die Fördervoraussetzungen zu erweitern, wurden beim kommunalen Energiesparprogramm Änderungen beschlossen. Gefördert werden künftig auch Gebäude, die bisher nicht bewohnt waren und dauerhaft in Wohnraum umgewandelt werden.

Bei zeitgleicher energetischer Sanierung konnten diese bislang nur über eine Ausnahmeentscheidung bezuschusst werden. Diese Einschränkung wird nun aufgehoben.

Diagnosen nur noch vom Energieberatungszentrum

Bisher wurden die Energiediagnosen vom Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) beziehungsweise vom TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV) erstellt. Kommerzielle Büros und deren Verbände haben diese Regelung aus Wettbewerbsgründen immer wieder in Frage gestellt.

In Abstimmung mit dem Rechtsamt werden Energiediagnosen künftig nur noch vom gemeinnützigen Energieberatungszentrum (EBZ) erstellt, damit die Unabhängigkeit weiterhin gewährleistet ist.

Bewährter Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt

Die Landeshauptstadt fördert seit Juni 1998 ohne Unterbrechung energieeinsparende Maßnahmen in privaten Wohngebäuden.

Bis 31. Dezember 2014 wurden 4.060 Wohnhäuser mit 15.387 Wohnungen mit Förderzusagen von 27,2 Millionen Euro bezuschusst. Das Förderprogramm ist ein bewährter Beitrag zum Klimaschutzkonzept (KLIKS) der Stadt und soll die staatlichen Finanzhilfen ergänzen.

Maßnahmen und Investitionen bei der Stadt beantragen

Alle zukünftigen baulichen Maßnahmen und Investitionen zur Energieeinsparung in privaten Wohnhäusern können bei der Stadt beantragt werden. Förderanträge müssen stets vor der Auftragsvergabe eingereicht werden.

Nähere Informationen, Beratungstermine und Antragsvordrucke: Amt für Liegenschaften und Wohnen, Heustraße 1, Telefon 216-91372 und 216-91369, E-Mail energiesparprogrammstuttgartde, www.stuttgart.de/energiesparprogramm.

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