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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Aktuell Feinstaub-Alarm in Stuttgart - Ende Montag 24 Uhr - Tagesmeldung vom 10. April 2016

In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es aktuell Feinstaub-Alarm, den fünften in diesem Jahr. Der Alarm endet am Montag, 11. April, um 24 Uhr. Alle Informationen rund um den Feinstaub-Alarm gibt es auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Beginn:
seit Sonntag, 10. April, 0.00 Uhr für den Autoverkehr
seit Samstag, 9. April, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Der Feinstaub-Alarm endet am Montag, 11. April, 24 Uhr.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Sonntag, 10. April, und für Montag, 11. April, ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Damit waren die Kriterien zur Auslösung des Feinstaub-Alarms erfüllt.

Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren. Dies wird ab Dienstag, 12. April, vorhergesagt. Daher endet der Alarm nach zwei Tagen am Montag, 11. April, um 24 Uhr.

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Unerwartet schnelle Aufhebung - Stadtklimatologe Dr. Reuter: "April macht eben doch, was er will"

Stadtklimatologe Dr. Ulrich Reuter erklärte am Sonntag, 10. April, zu der unerwartet schnellen Aufhebung des Feinstaub-Alarms: "Entgegen der Vorausschau vom vergangenen Freitag wird das Wetter in der kommenden Woche nun doch wechselhafter. Das bedeutet: mehr Wind, besseren Austausch und auch Niederschläge. Der April macht beim Wetter eben doch, was er will. Nach unseren Kriterien, die auf der Wettervorhersage beruhen, kann der Feinstaub-Alarm damit am Montag um 24.00 Uhr beendet werden. Eine Aufgabe unserer Auswertung der ersten Feinstaubsaison wird es in den nächsten Wochen sein zu klären, wie die Vorhersage- und damit die Alarmkriterien möglicherweise optimiert werden können."

Vergünstigungen und kostenloses Parken noch bis zum 15. April

Die Aktionen der Mobilitätspartner VVS, moovel und car2go gelten bei Feinstaub-Alarm noch bis zum 15. April: So bietet der VVS weiterhin einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs können über die moovel-App zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Ebenso die E-Smarts von car2go, die über 50 Prozent günstiger genutzt werden können. Zudem können sich Neukunden mit dem Code "FEINSTAUB" kostenfrei bei car2go anmelden (statt einmalig 19 Euro).

Pendler können während des Feinstaub-Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren. Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Gleichzeitig schafft die U11 so tagsüber mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr und macht damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver für Menschen, die innerhalb der Stadt unterwegs sind. Davon profitiert zum Beispiel auch der Einkaufsverkehr innerhalb der Innenstadt.

Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße.

Zusätzlich zur Sonderlinie U11 werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Hintergrund:
Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Aktuell sagt der DWD bis mindestens Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus.

Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

1. Fehlender Regen/Schneeregen
2. Ungünstige Windrichtung
3. Nächtliche Bodeninversion
4. Flache Mischungsschicht tagsüber
5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und
2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe "stauen" sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern.

Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms unter
www.feinstaubalarm.stuttgart.de

Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Brückenbanner in der Region, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über Beginn, Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms informiert.

Mit der Auslösung des Alarms setzt die Stadt zudem eine umfangreiche Meldekette in Gang, wodurch die Nahverkehrsunternehmen, die großen Arbeitgeber in Stuttgart, die Kooperationspartner, die Straßenverkehrszentrale, die Polizei, die Landesmeldestelle und die Kommunen und Landkreise in der Metropolregion informiert werden. Nach der Auslösung des Alarms werden auch innerhalb kürzester Zeit die Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen geschaltet. Sie informieren insbesondere die Autofahrer über den Fortgang des Alarms.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Weil Deutschland in mehreren Städten, u.a. in Stuttgart, die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid seit Langem überschreitet, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Sofern keine Abhilfe geschaffen wird, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Im Falle einer Verurteilung kann der EUGH Sanktionen wie zum Beispiel Zwangsgelder für jeden Überschreitungstag verhängen. Ein zu zahlender Tagessatz könnte im sechsstelligen Bereich liegen.

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen deshalb bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Verkehrsministerium, das Regierungs-präsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das "Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart" vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

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