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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Grüngutsammlung in der Zeit von März bis Mai

Die Grüngut-Sammlung auf Abruf findet in der Zeit von März bis Mai und von September bis November statt. Haushalte und Gewerbebetriebe, die an die Stuttgarter Regelabfuhr angeschlossen sind, können in dieser Zeit zweimal im Kalenderjahr diesen Service kostenlos in Anspruch nehmen.

Anmeldefrist:
Die Anmeldefrist für das Frühjahr ist vom 15. Februar bis 15. Mai und für den Herbst vom 15. August bis 15. November. Das Grüngut wird dann innerhalb von drei bis vier Wochen abgeholt. Über den genauen Abholtermin wird schriftlich informiert. Wichtiger Hinweis: Das Grüngut nur dann an dem betreffenden Grundstück bereitstellen, wenn hierfür ein Abholtermin genannt wurde. Grundstück bereitstellen, wenn hierfür ein Abholtermin genannt wurde.

Was wird gesammelt?


- Baum- und Heckenschnitt
- Grasschnitt
- Laub
- Schnittblumen
- Strauchwerk
- Unkraut

Nicht kompostierbare Gartenabfälle und sonstiger Sperrmüll werden bei dieser Sammlung nicht mitgenommen.

Wie wird gesammelt?

Grüngut kann in speziellen Papiersäcken und in gebündelter Form bereitgestellt werden. Zu beachten ist, dass Äste und Stämme maximal 1,50 Meter lang und nicht dicker als 10 Zentimeter sein dürfen. Werden Baum-, Hecken- und Strauchschnitt gebündelt, dürfen nur verrottbare Baumwoll- oder Hanfschnüre verwendet werden.

Für ungebündeltes Laub und Schnittgut stehen spezielle Grüngutsäcke zur Verfügung, die es von August bis Mai in vielen Einzelhandelsgeschäften und in den Bezirksrathäusern zu kaufen gibt. Andere Verpackungen als die speziell dafür vorgesehenen Papiersäcke wie zum Beispiel Kunststoffsäcke werden bei der Grüngut-Abfuhr nicht mitgenommen.

Nähere Informationen erhalten Sie über den AWS-Kundenservice 2 16-88700 oder können im Internet unter www.stuttgart.de/abfall Stichwort Grüngut abgefragt werden.

Weitere Informationen:

Verkaufsstellen der städtischen Grüngutsäcke bis Mai 2016

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