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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Kita-Gebühren steigen

Die Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie das Essensgeld werden erhöht. Gleichzeitig wird die Nutzungssatzung für die Kitas neu gefasst. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Donnerstag, 7. Juli, mehrheitlich beschlossen.

Die Gebühren wurden letztmals 2012 erhöht: Jetzt werden sie - bei einem Kind - um 10 Cent pro Betreuungsstunde auf 0,93 Euro angehoben. Das Essensgeld wird von 65 auf 70 Euro monatlich erhöht. Der Kleinkindzuschlag für Kinder unter drei Jahren bleibt mit 70 Euro unverändert.

Bei Inhabern einer FamilienCard werden die Gebühren ebenfalls um 10 Cent auf 0,86 Euro und das Essensgeld von 65 auf 70 Euro angehoben. Der Zuschlag für Kinder unter drei Jahren bleibt mit 40 Euro unverändert. Familien mit BonusCard sind wie bisher gebührenbefreit, das reduzierte Essensgeld beträgt weiterhin 20 Euro.

Die geänderten Gebühren treten ab 1. August 2016 in Kraft: Da der August jedoch beitragsfrei ist, werden sie erst ab 1. September wirksam. Der Grad der Kostendeckung für die angebotenen Kinderbetreuungsformen und die Essensversorgung betrug 2015 insgesamt 11,83 Prozent der gebührenfähigen Kosten. Das heißt, 88,17 Prozent dieser Gesamtausgaben wurden aus dem städtischen Haushalt finanziert.

Die Satzung über die Nutzung von Kitas wurde in einigen Teilen geändert oder ergänzt, so zum Beispiel bei dem neuen Kündigungsrecht für einzelne erweiternde Betreuungsangebote - Früh- und Spätdienst - durch die Einrichtung, wenn diese die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht mehr realisieren kann

Neu ist auch das vorübergehende Besuchsverbot für Kinder bei Läuse- und Läusenissenbefall, sowie die Teilnahmeverpflichtung der Eltern an Entwicklungsgesprächen und die Einhaltung von Bring- und Abholregeln. Eine Gebührenschuld entsteht künftig bereits ab dem vereinbarten Aufnahmezeitpunkt des Kindes und nicht mehr ab der tatsächlichen Übernahme. Dadurch sollen unverbindliche Mehrfachanmeldungen eingeschränkt werden, die dazu führen, dass Plätze nicht oder nicht rechtzeitig besetzt werden können.

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