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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

"Bio"-Plastiktüten sind nicht für die Biotonne geeignet

Bekannt ist, dass Bioabfälle nicht in Plastiktüten verpackt in der Biotonne entsorgt werden dürfen. Doch auch kompostierbare "Bio"-Plastiktüten sollen nicht zur Verpackung der Bioabfälle verwendet werden. Weil die Tüten je nach Materialbeschaffenheit und Entsorgungstechnik nur anteilig zersetzt werden und dies zu viel Zeit in Anspruch nimmt, können sie bei der Kompostierung und Vergärung einen erheblichen Störstoff darstellen.

Eine Alternative zu "Bio"-Plastiktüten sind Zeitungspapier oder Papiertüten, die im Handel erhältlich sind. Papier verrottet vollständig und beeinträchtigt den Kompostierungs- und Vergärungsprozess nicht. Außerdem beugt es Verschmutzungen in der Tonne vor, saugt Flüssigkeiten auf und mindert Gerüche.

Den Bioabfall getrennt zu erfassen, hat ökologische Vorteile und ist wirtschaftlich sinnvoll. Die Trennung ist seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich vorgeschrieben.

Damit wurde auch die in Stuttgart bis dahin auf freiwilliger Basis angebotene Biotonne zur Pflicht. Inzwischen sind über zwei Drittel der Stadtbezirke an die Bioabfallsammlung angeschlossen. Der städtische Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft hat die Zahl der Biotonnen seit Anschlussbeginn verdoppelt und die braune Tonne erfolgreich eingeführt.

Die Biotonne ersetzt nicht die Grüngutsammlung. Neben Behältern bereitgestellte Grüngutsäcke oder gebündeltes Reisig werden bei der Leerung der Biotonne nicht mitgenommen.

Weitere Informationen erteilt die Projektgruppe Pflichtbiotonne unter der Telefon-Hotline 216-91700 sowie per E-Mail unter
AWS-pflichtbiotonnestuttgartde.

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