Die Maßnahme geht zurück auf eine Initiative des Bundes. Grundlage ist § 58 Absatz 8 des Waffengesetzes. Die Waffenbehörde der Stadt Stuttgart nimmt die Waffen entgegen in der Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart-Mitte (1. OG, Zimmer 145-150). Die Abgabe ist montags und mittwochs von 08.30 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 12.30 bis 15.30 Uhr möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten kann ein Termin per E-Mail unter sicherheitstuttgartde oder telefonisch unter (0711) 216 - 91911 vereinbart werden.
Unter illegale Waffen fallen nicht nur Schusswaffen, sondern auch verbotene Gegenstände wie Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten. Die Straffreiheit gilt auch für den direkten Transport der Waffen und Munition vom Aufbewahrungsort zur Abgabestelle. Dabei sollten die Gegenstände in geschlossenen Behältnissen transportiert werden. So lassen sich Ängste und Notrufe von Dritten bei der Polizei vermeiden. Schusswaffen und Munition müssen grundsätzlich in voneinander getrennten Behältnissen transportiert werden.