Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neue Feinstaubalarm-Periode beginnt - OB Kuhn: "Wir kämpfen weiter gegen jedes Mikrogramm"

* UmweltTagesTicket und neue Verbindungen
* Straßenreinigung startet wieder am 16. Oktober

Die Stadt Stuttgart startet in die dritte Feinstaubalarm-Periode. Die Kampagne steht unter dem Motto: "Gemeinsam für saubere Luft - Stuttgart steigt um". Bei entsprechender Wetterlage könnte erstmals am Samstag, 14. Oktober, Feinstaubalarm ausgelöst werden. Der Alarm würde dann ab Montag, 16. Oktober, 0 Uhr für den Autoverkehr gelten. Das Betriebsverbot für Komfort-Kamine könnte erstmals am Montag, 16. Oktober, 18 Uhr in Kraft treten. Die Feinstaubalarm-Periode endet am 15. April 2018.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte am Donnerstag, 12. Oktober: "Oberstes Ziel ist die Einhaltung der Grenzwerte bei den Luftschadstoffen in Stuttgart. Die Stadt hat dazu eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, eine davon ist der Feinstaubalarm. Egal, was das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden wird, wir kämpfen weiter gegen jedes Mikrogramm. Aber das Ziel können wir nur gemeinsam erreichen, wenn wir jetzt in unseren Anstrengungen nicht nachlassen."

Der Feinstaubalarm sei weiter ein wichtiges Signal und ein Weckruf, dass das Problem der hohen Luftschadstoff-Belastung in Stuttgart noch nicht gelöst ist, so der OB. "Auch wenn wir deutlich besser geworden sind, es ist weiter ernst in Stuttgart. Der Feinstaubalarm zeigt: Wir halten Kurs und werden nicht ruhen, bis die Belastung deutlich gesunken ist. Jeder Autofahrer steht in der Verantwortung, einen eigenen Beitrag zur sauberen Luft in Stuttgart zu leisten und sein individuelles Mobilitätsverhalten zu überprüfen." Alternativen zum Auto seien der Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr, die Bildung von Fahrgemeinschaften oder das Fahrrad. "Aber auch mehr Elektromobilität leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart", so Kuhn.

Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2018.

In den Weihnachtsferien wird die Stadt Stuttgart wegen des erfahrungsgemäß geringeren Verkehrsaufkommens keinen Feinstaubalarm ausrufen. Der Alarm endet damit am Freitag, 22. Dezember, um 24 Uhr und könnte erstmals wieder am Samstag, 6. Januar 2018, ausgelöst werden. Der erste mögliche Alarmtag im Jahr 2018 wäre dann Montag, 8. Januar.

(Info-Flyer zum Feinstaubalarm und zu den Komfort-Kaminen finden sich als PDF im Anhang zu dieser Pressemitteilung oder auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.)

Schnelle Informationen über Social-Media-Kanäle

Feinstaubalarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Durch die austauscharme Wetterlage besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub, aber auch für Stickstoffdioxid. Vor allem im Winterhalbjahr können häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung der Luft mit Schadstoffen begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre.

Der Feinstaubalarm wird mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben, so dass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen können. Medien und Öffentlichkeit werden im Falle eines Feinstaubalarms täglich etwa zwischen 13 und 14 Uhr über Beginn, Fortgang und Ende des Alarms informiert. Zudem informiert die Stadt umgehend über ihre Social-Media-Kanäle www.facebook.com/Stadt.Stuttgart und www.twitter.com/stuttgart stadt. Autofahrer erhalten über Verkehrsmeldungen im Radio, Brückenbanner an den Straßen und Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen aktuelle Informationen zum Feinstaubalarm. Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Um die Bevölkerung schnellstmöglich zu informieren, wird die Stadt wieder die Messaging-Dienste WhatsApp, Telegram und Insta anbieten. Interessierte Bürger können den städtischen Kanal des jeweiligen Anbieters abonnieren und erhalten dann umgehend per Push-Nachricht Informationen zur aktuellen Luft-Belastung und zum Feinstaubalarm. Zudem bietet die Stadt auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de Widgets an, die in Webseiten oder Intranets von Unternehmen eingebunden werden können, um auf den Feinstaubalarm hinzuweisen. Einmal installiert, aktualisieren sich die Widgets automatisch.

"Straßenreinigung Feinstaub" am Neckartor startet am 16. Oktober

Mit Beginn der neuen Feinstaubalarm-Periode wird auch das Testprojekt "Straßenreinigung Feinstaub" fortgesetzt. Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde die DEKRA beauftragt, die Koordination und Durchführung des Projekts zu übernehmen. Die Fahrspuren und Gehwege rund um das Neckartor werden bis zum Ende der Feinstaubalarm-Periode am 15. April 2018 von Sonntag bis Freitag zwischen 22 und 5 Uhr gereinigt. Die Kosten belaufen sich in der aktuellen Periode auf rund 600.000 Euro. Beginn ist in der Nacht vom 16. auf den 17. Oktober.

Die erste Projektphase lief vom 1. März bis zum 6. April 2017. Die Straßen wurden durch eine Kombination aus Wasserdruckreinigung, Absaugung sowie mechanischer Reinigung intensiv gesäubert. Auswertungen der DEKRA zeigten: Es gibt Indizien, dass diese Form der Straßenreinigung einen positiven Effekt auf die Feinstaub-Werte am Neckartor haben kann. Um eine valide Aussage darüber zu gewinnen, ob durch die Reinigung eine Verminderung der Feinstaub-Belastung tatsächlich erzielt werden kann, hat der Ausschuss für Umwelt und Technik des Stuttgarter Gemeinderats im Juli 2017 die Fortsetzung des Testprojekts beschlossen.

Neues UmweltTagesTicket und bessere Verbindung im ÖPNV

Zum Start der neuen Feinstaubalarm-Periode wird es verschiedene Angebote für Umsteiger geben. So bietet etwa der VVS das neue, preisgünstige UmweltTagesTicket an. Dieses ist nicht nur bei Feinstaubalarm, sondern während der gesamten Periode vom 16. Oktober 2017 bis 15. April 2018 erhältlich. Das UmweltTagesTicket wird in drei Preisstufen ausgegeben: für eine bis zwei Zonen, für drei bis vier Zonen und ab fünf Zonen für das gesamte Netz. Das Ticket kostet dabei nicht mehr als eine Hin- und Rückfahrt der günstigeren Zone. Abo-Kunden, die täglich mit dem VVS fahren, sind mit ihrem ZeitTicket trotz dieser Ermäßigung aber immer
preiswerter unterwegs.



Zu Beginn der neuen Feinstaubalarm-Periode geht zudem der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs weiter voran: So wird ab dem 16. Oktober 2017 die Stadtbahnlinie U19 von Neugereut bis zum Neckarpark in den Dauerbetrieb gehen. Sie fährt dann werktags zwischen 6 und 20 Uhr im 10-Minuten-Takt und entlastet damit die U2, die im Abschnitt zwischen Neugereut und Bad Cannstatt stark frequentiert ist.

Ab Dezember 2017 wird zudem die U12 bis nach Remseck verlängert. Sie verläuft dann von Dürrlewang über das Europaviertel mit der neuen Haltestelle Budapester Platz und den Hallschlag mit der neuen Haltestelle Bottroper Straße bis nach Remseck. Darüber hinaus werden dort tagsüber erstmals 80-Meter-Züge eingesetzt. Damit verdoppelt sich auf der gesamten Strecke der U12 zwischen Remseck und Dürrlewang die Kapazität, was sich insbesondere auf den Innenstadtbereich entlastend auswirkt.

Vergünstigungen bei Mobilitätspartnern

Auch die Mobilitätsanbieter car2go und moovel unterstützen wieder die Luftreinhalte-Aktivitäten der Stadt Stuttgart: Der Carsharing-Anbieter car2go ermöglicht allen Kunden, die vollelektrischen smarts fortwo von car2go bei Feinstaubalarm für 25 Cent pro Minute (statt 29 Cent) zu nutzen. Der Minutenpreis für die elektrische B-Klasse beträgt 34 Cent. Neukunden können sich während der gesamten Feinstaubalarm-
Periode zusätzlich kostenlos bei car2go anmelden und erhalten bei der Onlineregistrierung ein Guthaben in Höhe von fünf Euro unter Eingabe des folgenden Promotioncodes: J17_LC_STG/Feinstaubalarm

Der Rabatt gilt im Stuttgarter car2go-Geschäftsgebiet inkl. Teilen der Region. Das An- und Abmieten der car2go-Autos erfolgt über das Smartphone. Der reduzierte Feinstaubalarm-Preis ist an diesen Tagen automatisch hinterlegt. Kostenlos geparkt werden kann auf allen öffentlichen Parkplätzen, im Anwohnerparken, auf allen gebührenfreien Parkplätzen, auf extra für car2go reservierten Parkspots und ausgewählten Parkhäusern.

Günstiger unterwegs ist man auch mit moovel: Die Mobilitätsplattform übernimmt bei Feinstaubalarm jeden zweiten VVS-Fahrkartenkauf innerhalb der moovel App: Ein Zufallsgenerator entscheidet bei der Buchung einer Fahrt, ob moovel die Kosten dafür übernimmt. Die Wahrscheinlichkeit, dass moovel-Kunden kostenfrei mit Bus und Bahn fahren, beträgt 50 Prozent. Die Gewinnchance bezieht sich auf jedes Ticket, das in der App angeboten wird: Einzelticket, Kinderticket oder Kurzstreckenticket. Direkt nach der Buchung wird dem Nutzer per Push-Nachricht sowie in der Rechnung angezeigt, ob die Fahrt kostenfrei ist. Diese Aktion gilt im gesamten VVS-Gebiet ausschließlich bei Feinstaubalarm und ist exklusiv über die moovel App verfügbar.

Hintergrund Luftreinhaltung in Stuttgart

Wie in vielen anderen Großstädten werden auch in Stuttgart die EU-weiten Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid an stark befahrenen Straßenabschnitten überschritten. An der Messstation Neckartor wurde im Jahr 2016 der Feinstaub-Grenzwert von 50 Mikrogramm an 63 Tagen überschritten. Erlaubt sind 35 Tage. An allen weiteren Messstellen im Stuttgarter Stadtgebiet werden die Feinstaub-Grenzwerte inzwischen eingehalten. Und auch am Neckartor sind die Überschreitungen schon deutlich zurückgegangen: Im Jahr 2005 wurden dort noch 187 Überschreitungstage gemessen. Der Feinstaub-Jahresmittelwert wird an allen Messstationen eingehalten. Für das Jahr 2017 wurden an der Messstation Neckartor bislang 39 Überschreitungstage gemessen (Stand 10.10.2017).

Die Feinstaub-Werte sind in den letzten Jahren deutlich gesunken und auch die Stickstoffdioxid-Belastung geht langsam zurück. 2016 gab es am Neckartor 35 Überschreitungsstunden, erlaubt sind 18 Stunden bei einem Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. An allen weiteren Messstellen, wie beispielsweise in der Hohenheimer Straße oder am Arnulf-Klett-Platz, wird dieser Grenzwert eingehalten. Im Gegensatz zum Feinstaub ist bei Stickstoffdioxid jedoch der Jahresmittelwert problematisch. Der Grenzwert liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am Neckartor lag das Jahresmittel 2015 bei 87 Mikrogramm, 2016 bei 82 Mikrogramm.

Für das Jahr 2017 wurden an der Messstation Neckartor bislang nur drei Überschreitungsstunden gemessen. Auch der bisherige Jahresmittelwert liegt mit rund 76 Mikrogramm deutlich unter den Werten der Vorjahre (Stand 10.10.2017).

Millionen schweres Mobilitätspaket beschlossen

Die stetige Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart ist auf eine Reihe von Maßnahmen zur Luftreinhaltung in der Stadt zurückzuführen. Parallel zum fortlaufenden Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs wurde in den letzten Jahren in großem Umfang in Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zur Verbesserung der nachhaltigen Mobilität investiert. Dazu zählen beispielsweise die Einführung der Umweltzone, das Lkw-Durchfahrtsverbot, die intensive Förderung des Fuß- und Radverkehrs, Tempo 40 auf Steigungsstrecken oder das Jobticket.

Allein im Doppelhaushalt 2016 und 2017 wurden rund 14 Millionen Euro für die Förderung der nachhaltigen Mobilität bereitgestellt. Schwerpunkte waren der Ausbau der Elektromobilität, die Verstetigung des Verkehrs und die Verbesserung des Stadtklimas durch mehr Bäume und Sträucher. Auch der Ausbau des Fahrradnetzes wurde mit zusätzlichen 3,8 Millionen Euro vorangebracht. Zudem untersucht die Stadt aktuell in einer Pilotstudie, ob sich Mooswände dazu eignen, die Feinstaub-Belastung in urbanen Gebieten zu reduzieren. Dazu wurde im März 2017 eine 100 Meter lange Mooswand entlang der Cannstatter Straße errichtet.

Die Investitionen in die Luftreinhaltung werden im Rat und in der Verwaltung weiter vorangetrieben: In dem von Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Finanzbürgermeister Michael Föll vorgelegten Verwaltungsentwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 ist ein umfangreiches Paket an Maßnahmen aus dem Aktionsplan "Nachhaltig mobil in Stuttgart" mit insgesamt 25,6 Millionen Euro enthalten. Im Aktionsplan finden sich neben Maßnahmen, die in den letzten Jahren bereits auf den Weg gebracht wurden, auch viele neue Maßnahmen. Darunter etwa eine "Abwrackprämie" für Zweitakt-Zweiräder, die Erhöhung des Radetats oder die Einrichtung der Schnellbuslinie von Bad Cannstatt in die Innenstadt.

Zudem ist in Planung Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet auszuweiten und im ÖPNV ein "1-Zonen-Ticket" für die gesamte Stadt einzuführen. Auch alle Maßnahmen, die Ende Juni 2017 vom Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung im Gemeinderat beschlossen wurden, wurden in der Fortschreibung des Aktionsplans berücksichtigt. Dazu gehört etwa eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn in Stuttgart Vaihingen, ein Förderprogramm für die Erneuerung von Heizungsanlagen und ein städtebaulicher Wettbewerb für einen "Neuen Cityring".

Fortschreibung des Luftreinhalteplans und mögliche Fahrverbote

Aktuell arbeitet das Land Baden-Württemberg an der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Zahlreiche Maßnahmen sollen dazu beitragen, die von der EU vorgegebenen Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Dazu gehören etwa der weitere Ausbau des Stadtbahn-Verkehrs, die Schnellbuslinie "Bad Cannstatt - Innenstadt", zusätzliche Busspuren im Stuttgarter Talkessel, weitere Expressbuslinien in der Region oder Geschwindigkeitsreduzierungen bei Feinstaubalarm.

Die im ersten Entwurf des neuen Luftreinhalteplans vorgelegten temporären Verkehrsbeschränkungen ab dem 1. Januar 2018 wurden vom Stuttgarter Gemeinderat am 29. Juni 2017 mehrheitlich abgelehnt. Gleichzeitig stimmten die Gemeinderäte jedoch für die ganzjährige Einführung der Blauen Plakette in der Umweltzone ab dem 1. Januar 2020, wenn bis zu diesem Zeitpunkt 80 Prozent der in Stuttgart zugelassenen Fahrzeuge die Voraussetzungen für die Blaue Plakette erfüllen.

Die 13. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgericht hat am 28. Juli 2017 einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Damit kann es zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen. Euro-6-Diesel sowie benzin- oder gasbetriebene Kraftfahrzeuge ab Euro-3-Norm wären von dem Verbot ausgenommen. Die Landesregierung hat Anfang Oktober Rechtsmittel (Sprungrevision) gegen den Spruch des Verwaltungsgerichts eingelegt. Nun ist es am Bundesverwaltungsgericht, über das Urteil zu befinden.


Infos zum Feinstaubalarm, zu den Komfort-Kaminen und zum Widget sind angehängt und gibt es zum Download unter: www.feinstaubalarm.stuttgart.de

Daten und Fakten


Erläuterungen und Hinweise