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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neuer Technikeinsatz beim Stadtmessungsamt

Das Stadtmessungsamt Stuttgart setzt jetzt ein eigenes unbemanntes Luftfahrzeug für Vermessungsaufgaben ein.

"Auch in der Vermessung sind die täglichen Arbeitsprozesse einem ständigen Wandel unterzogen. Die Technik, speziell die voranschreitende Digitalisierung, bietet Chancen, die wir nutzen wollen. So steckt im unbemannten Fluggerät, umgangssprachlich meist als 'Drohne' bezeichnet, mit seinen verschiedenen Sensoren auch in Zukunft ein hohes Potenzial für das Stadtmessungsamt", erklärt Bürgermeister Dirk Thürnau, Technisches Referat.


Für zahlreiche Vermessungsaufgaben soll der neue, nur 1,4 Kilogramm schwere Quadrocopter mit seiner fest verbauten hochauflösenden Kamera eingesetzt werden: bei der mobilen Geodatenerfassung, schnell aus der Luft erledigt, ohne dabei den Betrieb auf den Baustellen oder im Gleisbereich zu behindern oder zu unterbrechen, an schwer zugänglichen Stellen oder um für die Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kritischen Bereichen zu vermessen. Mit seinen vier Rotoren startet und landet der Quadrocopter senkrecht.

Unbemannte Luftfahrzeuge oder Unmanned Aerial Vehicles (UAV) als Trägerplattformen für geodätische Sensoren erweitern durch ihre geringe Flughöhe, ihre Flexibilität und die relativ geringen Kosten die Möglichkeiten, um Vermessungen durchzuführen. Sie füllen die Lücke zwischen der klassischen Luftbildphotogrammetrie mit Flugzeug oder Helikopter und der vermessungstechnischen Aufnahme vom Boden aus.

Das unbemannte Luftfahrtsystem wird das Mess-Instrumentarium des Stadtmessungsamts ergänzen und kein bisheriges Verfahren ersetzen. Insbesondere auch im Zusammenhang mit der neuen Planungsmethode "Building Information Modeling (BIM)" im Hoch- und Tiefbau wird die Technik zur Erstellung der notwendigen 3D-Gelände- und 3D-Gebäudemodelle zum Einsatz kommen.

Entgegen der landläufigen Meinung ist der Einsatz einer Drohne luftverkehrsrechtlichen Regelungen unterworfen. Durch die sogenannte Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aus dem Jahr 2017 wurde in die Luftverkehrs-Ordnung ein Abschnitt mit den Bestimmungen zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen eingefügt.

"Benötigt ein städtisches Amt oder Eigenbetreib oder der Gemeinderat ein aktuelles Luftbild eines bestimmten Bereichs, können wir jetzt viel schneller reagieren", betont Günter Siebers, Leiter des Stadtmessungsamts. Es muss jetzt nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Befliegung des gesamten Stadtgebiets mit dem Flugzeug gewartet werden. "Wir fliegen jetzt selbst." Durch die geringe Flughöhe einer Drohne, in der Regel unter 100 Metern, deckt man zwar mit einem Bild eine viel kleinere Geländefläche ab als mit einer Aufnahme aus dem Flugzeug oder mit einer Satellitenaufnahme, dafür ist die Detailgenauigkeit größer. Vermessungstechnisch wird Zentimetergenauigkeit erreicht.

Wenn die Drohne abhebt, sind Flughöhe, Flugstrecke und Wegpunkte vorberechnet. Theofilos Chatzilazarou, Vermessungsingenieur beim Stadtmessungsamt, sagt: "Der Flug läuft automatisch ab, wir überwachen ihn visuell, nur bei Bedarf greifen wir manuell ein." Das Außendienst-Team besteht grundsätzlich aus zwei Personen, einem Steuerer und jemandem, der den Luftraum der Umgebung ständig auf Gefahren oder Hindernisse hin beobachtet.

Wenn das Fluggerät seine Aufgabe erfüllt hat, kehrt es zum vorgesehenen Landepunkt zurück. Dann beginnt die Hauptarbeit, denn die Auswertung des gesamten Materials erfordert mehr Zeit als die Arbeit im Außenbereich.

Siebers betont: "Das moderne Fluggerät wird mehr sein als nur ein weiteres Vermessungsinstrument des Stadtmessungsamts, es eröffnet Räume für neue Ideen und Anwendungen in der gesamten Stadtverwaltung."

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