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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Energiesparprogramm

Richtlinien 2020

Die Neufassung des Kommunalen Energiesparprogramms tritt in Kraft. Die Stadt erhöht damit die Förderung für energieeinsparende Sanierungen an Wohngebäuden. Mit der amtlichen Veröffentlichung am 3. September treten die am 29. Juli 2020 beschlossenen Richtlinien in Kraft.

Der Gemeinderat hat das Fördervolumen deutlich angehoben, so dass zukünftig höhere Zuschüsse für Maßnahmen an der Außenhülle beziehungsweise der heiztechnischen Gebäudeausrüstung gewährt werden. Die Förderalternativen, das heißt die Umsetzung einer Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung, sind weiterhin gegeben. Neu hinzugekommen sind beispielsweise der Zugang und somit die Antragsberechtigung für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, Unternehmen, die Einführung einer mieterfreundlichen Komponente, die über eine Regulierung des Netto-Mietpreises nach Sanierung erreicht wird, die Bonusförderung bei Verwendung von ökologischen Dämmstoffen an der Gebäudehülle und die Angleichung der städtischen Zuschussberechnung an die Fördersystematik der KfW-Bank.

Mit diesem erweiterten Programmangebot will die Stadt weiterhin einen Beitrag zur urbanen Energiewende leisten.

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