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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Wege in die Arbeit für Menschen mit wesentlicher Behinderung in Stuttgart

- neue Internetseite auf www.stuttgart.de/wege-in-die-arbeit geht online

Die Stadt Stuttgart setzt sich dafür ein, dass Menschen mit wesentlicher Behinderung und Menschen ohne Behinderung auf Augenhöhe zusammenarbeiten.

Ein Beitrag ist die neue Internetseite  www.stuttgart.de/wege-in-die-arbeit (Öffnet in einem neuen Tab), die jetzt online gegangen ist. In sehr persönlichen Video-Statements schildern dort Menschen mit wesentlicher Behinderung, welche Hürden und Stolpersteine sie auf dem Weg in Arbeit behindern können und welche Hoffnungen sie im Hinblick auf Inklusion haben.

Auf der Seite sind Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten, die in der jeweiligen Lebenssituation bedeutsam sind, übersichtlich aufbereitet. Menschen mit Behinderung und deren Angehörige finden so leicht Kontakt zu den zuständigen Ansprechpersonen. Unternehmen und Arbeitgebende in Stuttgart, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen oder bereits beschäftigen, erhalten Hinweise auf Zuschussmöglichkeiten.

In Interviews mit der zuständigen Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, Dr. Alexandra Sußmann, mit der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Simone Fischer, und mit der Leiterin der Abteilung Sozialplanung, Gabriele Reichhardt, wird deutlich, welchen Stellenwert Teilhabe an Arbeit für die Verantwortlichen der Stadtverwaltung und im Stuttgarter Gemeinderat hat.

Die Stadt Stuttgart will Menschen mit Behinderung unterstützen, geeignete Beschäftigungsverhältnisse zu finden, und schafft auch selbst Arbeitsangebote. In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde vom Gemeinderat das Inklusionspaket 2.0 beschlossen. Dieses Haushaltspaket enthält Vorhaben in Höhe von rund acht Millionen Euro. Damit soll Teilhabe und Barrierefreiheit in vielfältigster Form verstetigt werden. Einen Schwerpunkt bildet die Teilhabe am Arbeitsleben, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt in der Stadtgesellschaft leben und arbeiten können.

Bürgermeisterin Dr. Sußmann sagt: „Wir wollen daran mitarbeiten, dass der Weg ins Arbeitsleben erleichtert wird. Arbeit bedeutet Existenzsicherung. Es bedeutet aber auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, strukturiert den Tagesablauf und schafft Teilhabe. Wir wünschen uns, dass Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und alle, die sie auf ihrem Weg in die Arbeit begleiten, die neue Internetseite rege nutzen.“

Hintergrund – Über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Im Jahr 2006 wurde die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) verabschiedet. Deutschland hat sich 2009 verpflichtet, diese Konvention umzusetzen und inklusive Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen. Inklusion bedeutet dabei, das uneingeschränkte und selbstverständliche Recht jeder Person auf Teilhabe. Dabei soll die Gesellschaft so gestaltet sein, dass alle Menschen gute Bedingungen vorfinden und teilhaben können. Dies gilt beispielsweise für Bereiche wie die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben, die persönliche Mobilität oder den Arbeitsplatz.

Menschen mit wesentlicher Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, kognitive oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Das Instrument zur Bedarfsermittlung (BEI-BW) orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).

Menschen sind im Sinne des SGB IX schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Instrument der Bewertung des GdB ist die Versorgungsmedizinverordnung, die die Grundsätze für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen regelt.

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