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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Vorgeschriebene Stellplätze werden eingeschränkt

Die Stadt Stuttgart hat sich zum Ziel gesetzt, dringend benötigten Wohnraum intensiv zu fördern. Als baurechtliche Auflage müssen beim Wohnungsbau jedoch bisher gesetzlich vorgeschriebene Stellplätze für Kraftfahrzeuge geschaffen werden, üblicherweise ein Stellplatz pro Wohnung. Die Wohnungswirtschaft und die Baugenossenschaften weisen seit längerem darauf hin, dass dies die Baukosten unangemessen erhöhe und dass vor allem im sozialen Mietwohnungsbau oft kein Bedarf an Stellplätzen bestehe. Die Stadt hat jetzt beschlossen, die Stellplatzverpflichtung einzuschränken. Dem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29. Juli zugestimmt.

Die Landesbauordnung (LBO) ermächtigt die Gemeinden, die Verpflichtung zur Herstellung von Autostellplätzen einzuschränken. Es ist daher stadtweit vorgesehen, den bisher bereits für Nichtwohnnutzungen angewendeten "ÖPNV-Bonus", das heißt eine gute Nahverkehrsanbindung, auch für Wohnungen anzuwenden. Dabei können die jeweils vorgeschriebenen Stellplätze im günstigsten Fall bei einer sehr guten Anbindung auf 30 Prozent reduziert werden. Weiterhin kann im sozialen Mietwohnungsbau eine nochmalige Minderung um 30 Prozent in Anrechnung gebracht werden. Im günstigsten Fall besteht dann keine Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen mehr. Die neue Satzung wird am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Bauherren können diese in Zukunft rechtlich nicht mehr notwendigen Stellplätze jedoch freiwillig herstellen und so auf besondere örtliche Gegebenheiten reagieren. Die öffentliche Auslegung und Veröffentlichung des Satzungsentwurfs im Internet erfolgte vom 17. Januar bis zum 17. Februar 2020.

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