Diese Grünrückschnittarbeiten beginnen im September und werden über mehrere Wochen, bis zum Frühjahr 2022, in den folgenden Gewannen durchgeführt:
Hedelfingen:
Alosen, Alosenweg, Lenzenberg, Einödstraße, Kreuzhaldenstraße, Diepoldweg, Untere Heide, Untere Steinenberg, Wildbädle, Eheweiblen, Vögelen, Lederbergländer, Fleckenländer
Wasserrinnen, Treppen und Treppenwege entlang Rohrackerstraße, Alosenweg, Ruiter Straße und Obere Einöde, Untere Heide, Obere Heide, Kreuzhalde
Rohracker:
Kornacker, Bußbach, Hau, Im Bußbachtal, Hintere Weinberge, Böpserle, Zinsholz, Tiefenbach, Burg, Burghaldenweg, Rohrackerstraße, Eselweg, Rosenrain, Hohe Halden, Im Jaißer, Jaißer, Altenberg, Speidel, Stelle, Weißen, Allmendhäule, Dürrbach
Wasserrinnen, Treppen und Treppenwege entlang Kirchenweinberge, Burg, Hohe Halden, Speidel, Stelle, Bußbach, Jaiserklingenzufahrt, Eselweg
Für diese Gewanne werden die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege aufgefordert, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg nachzukommen. Überhängende Zweige von Anpflanzungen sind zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht.
Anlieger sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen.