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Landeshauptstadt Stuttgart

Allgemeinverfügung

Stadt Stuttgart verbietet erneut nicht angemeldete Demo

Die Landeshauptstadt Stuttgart verbietet eine Demonstration unter dem Motto „Freiheit Marsch“, zu der für den morgigen Samstag in den Sozialen Netzwerken aufgerufen wird.

Das Verbot geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt Stuttgart am Freitag, 8. Oktober, veröffentlichte. Bereits vergangene Woche entschied sich die Stadt zu diesem Vorgehen.

Grund für das Versammlungsverbot ist, dass sogenannte „Querdenker“ zahlreich und bewusst gegen die Masken‐ und Abstandspflicht aus der Coronaverordnung verstoßen. Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier sagte: „Wir begrüßen, dass die aktuelle Coronaverordnung die Versammlungsfreiheit nicht einschränkt. Es gelten aber weiterhin Grundregeln beim Zusammentreffen im öffentlichen Raum. Hierzu zählen eine Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Die potenziellen Teilnehmer haben bereits mehrfach und öffentlich geäußert, dass sie sich gerade an diese Regelungen nicht halten wollen.“ Wegen der zu erwartenden massiven Verstöße hat die Versammlungsbehörde ein Verbot erlassen, um die Gesundheit aller zu schützen.

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