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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stadt fördert Kulturprojekte

Antragsfristen beachten

Die Stadt Stuttgart fördert Projekte zu „Kunst im öffentlichen Raum“, Kultureller Bildung und Interkultur. Die Fördermittel müssen fristgerecht beantragt werden.

„Kunst im öffentlichen Raum“

Kunstschaffende der Freien Szene aller Sparten sowie Vereine, Initiativen, Kollektive, Kultureinrichtungen und Kooperationen zwischen lokalen, bundesweiten oder internationalen Akteuren können sich bis zum 15. April für Projekte bewerben, die im darauffolgenden Halbjahr beginnen. Darüber hinaus ist eine Bewerbung für Projekte bis 5.000 Euro ganzjährig möglich. Mit dem 2023 neu aufgelegten Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ wird eine zeitgenössische Kunst im öffentlichen Raum angestrebt, die sich in interdisziplinären Kunstprojekten aller Sparten, Formate, Arbeitsweisen und Medien des aktuellen Kunstdiskurses zeigt.

Für die nächste Ausschreibungsrunde für die Projektförderung „Kunst im öffentlichen Raum“ bietet der Fachbereich eine öffentliche, digitale Beratung am Freitag, 31. März, von 10 bis 12 Uhr an. Hier können Fragen zur Antragstellung geklärt werden. Um Voranmeldung wird gebeten unter  https://www.stuttgart.de/kultur/kulturelle-vielfalt/kunst-im-oeffentlichen-raum.php#beratung (Öffnet in einem neuen Tab)

Kulturelle Bildung

Kunstschaffende, Kulturvereine und Kulturinstitutionen, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben, können sich bis zum 15. Mai für eine Projektförderung in der Kulturellen Bildung für das kommende Schuljahr bewerben. Die Stadt Stuttgart fördert mit dem Fonds „Kulturelle Bildung“ Projekte, um entsprechende Angebote nachhaltig zu verankern und zu verbessern.

Interkultur

Eine Bewerbung für Projekte im Bereich Interkultur, die im darauffolgenden Halbjahr beginnen, ist bis zum 15. Mai möglich. Die Projektförderung „Interkultur“ will Vorhaben unterstützen, die die kulturelle Diversität der Stadtgesellschaft erlebbar machen, sich künstlerisch mit den Entwicklungen unserer postmigrantischen Gesellschaft auseinandersetzen, Sichtbarkeit bisher unterrepräsentierter Perspektiven schaffen sowie befähigende Kooperationen ermöglichen.

Anträge sind beim städtischen Kulturamt elektronisch einzureichen. Bei Fragen können sich Kulturakteure an die jeweiligen Fachreferenten der Kulturförderung wenden. Die Richtlinien, Ansprechpartner, Anträge, Finanzpläne und weitere Informationen sind veröffentlicht unter  https://www.stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten.php (Öffnet in einem neuen Tab).

Zur Verfügung gestellte Bilder dürfen nur im Zusammenhang mit einer redaktionellen Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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