Die Online-Terminvergabe wird unter „MeinServiceStuttgart“ sowie auf der Homepage des Standesamts Stuttgart bereitgestellt. Zudem finden sich unter dem Link https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/namensrecht-ab-01.05.2025-.php (Öffnet in einem neuen Tab) zahlreiche Informationen zum neuen deutschen Namensrecht.
Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer: „Das Standesamt Stuttgart ergänzt sein Angebot der Online-Terminvergabe im Bereich der Eheschließung nun durch namensrechtliche Erklärungen. Wir gehen davon aus, dass die von vielen Bürgerinnen und Bürgern lang ersehnte Lockerung des bisher im europäischen Vergleich strengen deutschen Namensrechts zu einer hohen Zahl an Terminwünschen zur Abgabe der persönlichen Erklärungen führen wird. Die Online-Terminvergabe wird für alle Personen, die eine namensrechtliche Erklärung abgeben wollen, wie auch für das Standesamt selbst, eine Steuerung der Termine ermöglichen.“
Das Standesamt hofft auf rege Nutzung des erweiterten Service für Bürgerinnen und Bürgern.