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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Ehrenordnung des Gemeinderats

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat sich einen Ehrenkodex gegeben. Die Ratsmitglieder bekennen sich darin zu ihrer Verantwortung, das Mandat uneigennützig und zum Wohle der Stadt auszuüben. Die Ehrenordnung soll zugleich Orientierung und Rechtssicherheit vermitteln.

Die Ehrenordnung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gemeinderatsmitglieder, die mehr Transparenz schaffen soll. Sie soll die Stadträte und Stadträtinnen vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und ihnen in problematischen Situationen mehr Sicherheit geben.

Nach Nr. 13 b) der Ehrenordnung übermitteln die Gemeinderatsmitglieder zwecks Veröffentlichung im Internet dem Oberbürgermeister jährlich freiwillig in tabellarischer Form Angaben zu ihren ausgeübten oder erlernten Berufen, ihren Mitgliedschaften in Kontrollgremien, in Organen verselbständigter Aufgabenbereiche der Stadt sowie in sonstigen privatrechtlichen Unternehmen und ihre Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

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