Die Landeshauptstadt Stuttgart wird die Kommunalverfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) nicht weiterverfolgen. Das hat der Gemeinderat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, entschieden. Grund ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, die den Städtebau möglich macht.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte im Dezember 2024 Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben, weil sie die Neu-Fassung des § 23 AEG für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar hielt. Das Gesetz hätte blockiert, dass rund 5.700 Wohnungen für über 10.000 Menschen gebaut werden, und das Stadtentwicklungsprojekt Stuttgart Rosenstein unmöglich gemacht. Auch in anderen Kommunen hätte die Änderung des § 23 AEG im Jahr 2023 den Bau von Wohnungen erschwert.
Bundesgesetzgeber schafft Klarheit für kommunale Entwicklungsprojekte
Der Bundesgesetzgeber überarbeitete daraufhin im Juli 2025 erneut die Regelung des § 23 AEG. Die Freistellung von ehemaligen Gleisflächen für kommunale Entwicklungsprojekte – insbesondere für den Wohnungsbau – ist nun wieder vorgesehen. Die Landeshauptstadt Stuttgart begrüßt diese Klarstellung, die kommunale Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sichert.
Mit der Änderung des Gesetzes entfällt der Anlass für das Beschwerdeverfahren. Durch den Beschluss des Gemeinderats kann das Bundesverfassungsgericht das Verfahren nun einstellen.