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Landeshauptstadt Stuttgart

Ausflugsziele

Hinweise für den Besuch des Naherholungsgebiets Max‐Eyth‐See

An den kommenden langen Wochenenden und Brückentagen lockt das Naherholungsgebiet Max‐Eyth‐See besonders bei schönem Wetter sehr viele Besucher an. Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, mit öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen.

Als Ausflugsziel erfreut sich der Max‐Eyth‐See großer Beliebtheit. Für den See und das umliegende Gebiet sollten Besucherinnen und Besucher einige Regeln beachten. (Archivfoto)

Die öffentlichen Stellplätze sind meist belegt und in den anliegenden Wohngebieten sind keine freien Parkplätze zu finden.

Die Stadt Stuttgart hat das Grillen am Max‐Eyth‐See besonders geregelt und bittet die Besucher die Regeln zu beachten. In den Liegewiesen bei der Stadtbahnhaltestelle Wagrainäcker ist der offizielle Grillbereich eingerichtet. Das Grillen ist auf den Zeitraum von 12 bis 20 Uhr eingeschränkt. Für die Grillkohleentsorgung stehen spezielle Behältnisse zur Verfügung. Einweggrills sind nicht erlaubt. Wer ein eigenes Grillgerät mitbringt, muss darauf achten, dass das Grillgerät einen Mindestabstand von 30 Zentimeter zum Boden aufweist. Die Besucher werden gebeten, Müll zu vermeiden beispielsweise, indem sie Mehrweggeschirr verwenden.

Die Nachtruhe gilt ab 22 Uhr.

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Bildnachweise

  • Stadt Stuttgart/Frederike Preiß
  • Jürgen Pollack/Stuttgart Marketing
  • die arge lola/Stadt Stuttgart
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart, Unterer Schlossgarten