Für den ersten Hund beträgt die Steuer künftig 144 Euro statt bisher 108 Euro. Für jeden weiteren Hund oder Zwinger wird die Steuer von 216 Euro auf 288 Euro angehoben. Für einen sogenannten gefährlichen Hund steigt der Steuersatz von 612 Euro auf 816 Euro pro Jahr. Weiterhin kann eine Befreiung von der Steuer beantragt werden für Hunde, die ausschließlich dem Schutz hilfsbedürftiger Personen dienen oder Rettungshunde sind. Für Hunde, die durch die Halterin oder den Halter selbst unmittelbar aus dem Tierheim Stuttgart übernommen wurden, kann die Steuer auf die Hälfte ermäßigt werden.
Auch nach Steueranpassung regional im Mittelfeld
Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann sagte: "Seit fast drei Jahrzehnten wurden die Steuersätze nicht angepasst. Selbst nach der Erhöhung liegt Stuttgart im regionalen Vergleich weiterhin im Mittelfeld. Die Anhebung ist daher sachgerecht und notwendig, um eine ausgewogene Haushaltsentwicklung sicherzustellen, ohne die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer übermäßig zu belasten. Andere Gemeinden haben ihre Steuern bereits angehoben oder prüfen derzeit entsprechende Schritte."
In Baden-Württemberg sind alle Gemeinden nach Landesrecht verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Jede Gemeinde muss eine entsprechende Satzung erlassen und die Steuer auf das Halten von Hunden innerhalb ihres Gebiets erheben.