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Landeshauptstadt Stuttgart

Verwaltung

Stuttgarts Außenwerbung wird digitaler und moderner

Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt neue Akzente in der Außenwerbung auf öffentlichen Flächen: In den kommenden Monaten werden mehr digitale Werbetafeln („Screens“) an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet installiert.

Die klassischen Werbemöglichkeiten für die Außenwerbung der Stadt Stuttgart soll mit mehr Screens im Stadtgebiet gestärkt werden.

Die klassischen Werbemöglichkeiten gibt es weiterhin, möglich sind künftig bis zu 650 Litfaßsäulen im öffentlichen Straßenraum.

Grund dafür ist die Neuvergabe der Werberechte, über die der Gemeinderat im Juli 2021 grundsätzlich entschieden hat. Die Werberechte wurden in Lose aufgeteilt, welche der Gemeinderat im Juli 2022 an fünf Konzessionäre vergeben hat. Die Lose gelten bis auf eine Ausnahme für die Dauer von zehn Jahren.

Folgende Punkte ändern sich durch die Neuvergabe in den kommenden Monaten:

Seit Anfang Januar 2023 werden an insgesamt 37 Standorten im Stadtgebiet die bisherigen Litfaßsäulen abgebaut. Für einen Teil dieser Standorte sind neue digitale Werbemöglichkeiten vorgesehen, unter anderem digitale Kleinscreens und digitale Groß-Säulen, die nach und nach aufgebaut werden.

Neue Standorte

Zudem dürfen weitere neue Standorte für digitale Werbung von den Anbietern genutzt werden. Laut Beschluss des Gemeinderats sind 150 Standorte für Klein-Screens (davon 50 in der Innenstadt), 75 Standorte für digitale Groß-Säulen (25 in der Innenstadt) sowie 10 digitale Groß-Screens an Einfallsstraßen oder Hauptstraßen außerhalb des Talkessels möglich. Neue Standorte müssen im Rahmen einer Baugenehmigung beantragt werden.

Bei den klassischen Litfaßsäulen gibt es künftig bis zu 650 Standorte, 30 mehr als bisher. Zudem gibt es 25 Standorte für unbeleuchtete Plakatwände außerhalb des Talkessels.

An Geländern, die an Straßen und Kreuzungen stehen (Fußgängerabschrankungen) ist weiterhin Gastspiel- und Veranstaltungswerbung möglich. Deren Zahl hat der Gemeinderat auf bis zu 1080 Rahmen an bis zu 120 Standorten festgelegt. Dieses Los gilt vorerst für fünf Jahre. Der Gemeinderat hat beschlossen, nach drei bis vier Jahren zu evaluieren, ob der Konzessionär diese Werbeform danach für weitere fünf Jahre nutzen darf.

Sukzessiver Aufbau

Außerdem sind weiterhin Werbungen auf Schaltkästen im Stadtgebiet möglich, die in 900 Fällen für Kulturwerbung und in 200 Fällen für den Einzelhandel. Konzertveranstalter dürfen zudem an zehn Standorten mit 60 Tafeln präsent sein.

Die neuen Werbeträger werden in den kommenden Monaten sukzessive aufgebaut. Dies wird aller Voraussicht nach im Jahr 2024 abgeschlossen sein.

Da einige Anlagen abgebaut, andere ausgetauscht oder neu aufgestellt werden, können kurzzeitig Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenraum auftreten. Nach der Umbauphase wird eine einheitliche und abgestimmte Gestaltung der Werbeträger zu einer Aufwertung des Stadtbildes beitragen.

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