OB Kuhn empfing seinen Nachfolger am Wahlabend im Rathaus. Er sagte: „Persönlich die besten Glückwünsche an den Wahlsieger, auch für dieses klare Votum. Sie haben diesen außergewöhnlichen Wahlkampf mit Abstand und Maske gut gemeistert. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und vor allem, dass Sie umsetzen können, was Sie sich vorgenommen haben. Wir beide organisieren nun gemeinsam einen perfekten Übergang.“
Dr. Nopper führte aus: „Das klare Ergebnis ermutigt, stärkt und bewegt mich. Ich danke für das Vertrauen, das mir von den Wählerinnen und Wählern geschenkt wurde und möchte das Vertrauen derer gewinnen, für die ich nicht die erste Wahl war. Trotz der großen Freude blicke ich mit Demut und Respekt auf die große Aufgabe.“ Es sei eine Stunde des Aufbruchs, der Hoffnung und der Zuversicht. Dr. Nopper will nun einen „neuen ‚Stuttgart‐Spirit‘ entwickeln. Ich möchte ein Oberbürgermeister für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter sein. Ich möchte verbinden, versöhnen und Brücken bauen.“ Als Beispiele nannte er Weltoffenheit, schwäbische Bodenständigkeit, die Sicherung von Arbeitsplätzen oder den Klimaschutz.
Der 59-Jährige ist bislang Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Backnang. Der gebürtige Stuttgarter Frank Nopper ist Mitglied der CDU.
Amtsantritt von Dr. Nopper als neuer OB verzögert sich
Der neu gewählte Oberbürgermeister, Dr. Frank Nopper, wird sein Amt nicht planmäßig am 7. Januar 2021 antreten können. Darauf hat die Stadtverwaltung am Montag, 21. Dezember, hingewiesen.
Der Grund dafür sind Einsprüche gegen die Wahl und damit verbundene Fristen. Der Amtsantritt kann daher vermutlich frühestens Ende Januar erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einsprüche gegen die Wahl bestandskräftig zurückgewiesen sind, also keine Klagen erhoben werden. Die offizielle Einführung des neuen OB im Gemeinderat kann in dem Fall am 4. Februar 2021 stattfinden. An dem Tag kommt die Vollversammlung zum ersten Mal regulär im neuen Jahr zusammen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am Mittwoch, 23. Dezember, bekannt gegeben, dass alle acht Einsprüche gegen die Wahl am 8. November und die Neuwahl am 29. November zurückgewiesen wurden. Die rechtliche Prüfung der beiden Wahlgänge hat keine Beanstandung ergeben: Pressemitteilung des Regierungspräsidiums. (Öffnet in einem neuen Tab)
Gehen Klagen gegen die Einspruchsbescheide des Regierungspräsidiums ein, entscheidet der Gemeinderat am 4. Februar über die Wahl von Dr. Frank Nopper zum Amtsverweser. Bei entsprechender Wahl durch den Gemeinderat wird ggf. auch dann die Einführung in sein Amt als Amtsverweser mit der Bezeichnung „Oberbürgermeister“ direkt im Anschluss in derselben Sitzung stattfinden. Als Amtsverweser hätte Herr Dr. Nopper grundsätzlich sämtliche Befugnisse des Oberbürgermeisters. Ausgenommen hiervon ist nur das Stimmrecht im Gemeinderat. Denn Voraussetzung für das Stimmrecht ist die rechtskräftige Volkswahl.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn beabsichtigt, mit Ablauf des 6. Januar 2021 in den Ruhestand zu gehen. Bis dahin wird er das Amt mit allen Rechten und Pflichten ausfüllen. Anschließend wird Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer als ständiger allgemeiner Stellvertreter des Oberbürgermeisters die Amtsgeschäfte fortführen. Bis zum Amtsantritt eines neuen OB oder Amtsverwesers hat er sämtliche Befugnisse eines Oberbürgermeisters, mit Ausnahme des Stimmrechts im Gemeinderat.