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Landeshauptstadt Stuttgart

Aktuelle Meldung

Winterdienst in Stuttgart

Mit Anbruch der kalten Jahreszeit stellen sich viele Bürger die Frage, welche Verpflichtungen beim Winterdienst auf sie zukommen. Wann müssen die Gehwege geräumt sein? Wie läuft der städtische Winterdienst auf Gehwegen und Fahrbahnen ab? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in folgendem Artikel.

Salzfreie Streumittel wie Splitt, Sand oder Granulat sind eine gute Alternative, um die Umwelt zu schonen.

Streupflicht auf Gehwegen bei Schnee‐ und Eisglätte

Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass in Stuttgart auf öffentlichen Gehwegen kein Salz oder sonstige auftauende Stoffe gestreut werden dürfen. Dies regelt die  Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab).

Wichtig: Wer nach der Satzung räum‐ und streupflichtig ist, muss die Gehwege bei Schnee‐ und Eisglätte montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn‐ und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut haben. In der Regel ist auf mindestens 1,50 Meter Breite zu räumen. Wenn Schnee‐ und Eisglätte tagsüber (bis 21 Uhr) entsteht, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Die Satzung erlaubt Salz oder sonstige auftauende Stoffe nur im Ausnahmefall bei Eisregen.

Grundsätzlich gilt: Der Schnee ist beim Räumen auf dem restlichen Teil des Gehwegs und nur, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn anzuhäufen. Auf keinen Fall darf der Schnee oder Eis auf die Fahrbahn oder einen Radweg geworfen werden. Autofahrer lassen den Streufahrzeugen möglichst die Vorfahrt, damit diese schneller vorankommen und freie Bahn für alle schaffen.

Städtischer Winterdienst auf Gehwegen

Die vom Gemeinderat schon für die Winter der vergangenen Jahre beschlossenen Einschränkungen im städtischen Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen werden auch für den Winter 2020/2021 beibehalten. Dies bedeutet, dass von den Fußwegen in städtischen Grünflächen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden. Die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert, außerhalb der geschlossenen Ortslage werden nur die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut.

In der Neckartalstraße führt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) im Rahmen eines Versuchs den Winterdienst auf der Hauptradroute 11 durch. Teilstücke dieser Hauptradroute laufen auch über Gehwege, die mit „Rad frei“ gekennzeichnet sind. Die Winterdienstverpflichtungen der Anlieger auf diesen Gehwegen bleiben jedoch bestehen.

Welche Wege, Plätze und Radwege vom städtischen Winterdienst betreut werden, wurden in der Amtsblattausgabe Nr. 51/52 vom 22. Dezember 2016 veröffentlicht und können unter  www.stuttgart.de/stadtreinigung, Stichwort „Winterdienst“ eingesehen werden.

Winterdienst auf Fahrbahnen

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS), verantwortlich für den Winterdienst auf Fahrbahnen in Stuttgart, betreibt, wenn die Wetterlage es erfordert, Winterdienst rund um die Uhr. Er leistet damit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus Winterdienst. Dabei wird ein umweltverträglicher Ansatz verfolgt, der auf den Hauptverkehrsstraßen, wichtigen Verbindungsstraßen zwischen diesen und „steilen“ Wohnstraßen (Steigung/Gefälle ab fünf Prozent), den Einsatz von Feuchtsalz vorsieht, nach dem Motto: So viel Salz wie nötig, so wenig Salz wie möglich.

Die übrigen Fahrbahnen, also „ebene” Wohnstraßen (Steigung/Gefälle unter fünf Prozent), werden in der Regel nur geräumt, bei Eisregen aber auch bestreut. Solche Winterdiensteinsätze können jedoch grundsätzlich erst dann vorgenommen werden, wenn sich die Hauptverkehrsstraßen, die wichtigen Verbindungsstraßen zwischen diesen und die „steilen“ Wohnstraßen in verkehrssicherem Zustand befinden.

Bei Fragen zur Räum‐ und Streupflicht für Gehwege erteilt das Amt für öffentliche Ordnung Auskunft unter Telefon 0711 216−91129 oder 0711 216−91138. Informationen zu geeignetem Streumaterial gibt das Amt für Umweltschutz unter Telefon 0711 216−88600. Zur öffentlichen Straßenreinigung informiert der städtische Eigenbetrieb AWS unter Telefon 0711 216−88700.

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  • GettyImages/Yaraslau Saulevich