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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Infektionszahlen steigen weiter – Gesundheitsamt kann Nachverfolgung nicht sicher gewährleisten

Bundeswehr um Amtshilfe gebeten – OB Kuhn: „Wir müssen jetzt entschieden handeln“

Die Corona-Infektionszahlen steigen in Stuttgart weiter stark an: Am Samstagabend, 10. Oktober, wurde die 7-Tage-Inzidenz von 50 je 100.000 Einwohner mit einem Wert von 50,5 überschritten. Deshalb gilt in Stuttgart die Eingriffsstufe. Der Trend hat sich mit 55,8 je 100.000 Einwohner am Sonntag weiter verschärft.

Auf Grund dieser Entwicklung hat sich die Stadtspitze am Sonntag, 11. Oktober, auf weitere Einschnitte verständigt. Diese werden im Lauf der nächsten Tage in Stuttgart gelten.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte nach einer Telefonkonferenz der Lagebesprechung „Corona“: „Wir müssen jetzt entschieden handeln, um die Zahl der Neuinfektionen sofort wieder runter zu bekommen. Nur so können wir Schulen, Kitas, Wirtschaft und Handel offen halten. Nur so kann es gelingen, dass wieder alle Fälle durch das Gesundheitsamt nachvollzogen werden können. Diese Nachvollziehbarkeit ist das A und O bei der Eindämmung der Pandemie.“

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, äußerte sich sehr besorgt: „Die Zahlen steigen so stark, dass das Gesundheitsamt die für die Kontrolle der Pandemie so wichtige Nachverfolgung der Kontaktpersonen nicht mehr gewährleisten kann. Wir mobilisieren daher alle Kräfte innerhalb der Stadtverwaltung und erbitten Hilfe bei der Bundeswehr.“ Ehehalt appellierte: „Wir alle müssen die Zahl der Begegnungen untereinander deutlich reduzieren. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie auch die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und unbedingt Masken tragen. Jetzt ist jeder und jede Einzelne gefordert.“

Um die Nachverfolgung wiederherzustellen, sollen über den so genannten „Pandemie-Pool“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ämter unmittelbar das Gesundheitsamt unterstützen. Zugleich wird die Verwaltung Amtshilfe bei der Bundeswehr ersuchen. Auch das Amt für öffentliche Ordnung soll entlastet werden.

Die Stadtverwaltung wird anordnen, dass private Feiern nur noch mit zehn Teilnehmern in privaten und 25 Teilnehmer in öffentlichen und angemieteten Räumen zulässig sind. Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag veröffentlicht und dann ab Mittwoch, 14. Oktober, 0.00 Uhr, gelten. Mit verstärkten Kontrollen soll darüber hinaus gegen illegale Partys vorgegangen werden.

Weiterhin soll das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Stuttgarter City-Rings verpflichtend werden. Eine Allgemeinverfügung wird die Örtlichkeiten und Verbindlichkeiten benennen. Auch sie ist in Vorbereitung.

Der Verkauf und der Konsum von Alkohol soll eingeschränkt werden. Das Amt für öffentliche Ordnung bestimmt derzeit die Plätze, an denen ab 23 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Bereits ab 21 Uhr dürfen anliegende Geschäfte keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen – davon ausgenommen sind konzessionierte Gastronomiebetriebe. Die Beschränkungen für den Konsum und den Verkauf von Alkohol sollen für zwei Wochen gelten. Eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe wird aktuell nicht verfolgt.

Das Rathaus bleibt ein offenes Haus. Allerdings sollen Teilnehmer von Konferenzen, Ausschusssitzungen und Dienstbesprechungen eine Maske tragen. Mit dem Personalrat wird die Stadt eine Ausweitung der geltenden Maskenpflicht besprechen, diese Pflicht gilt bislang nur für die Gänge.

Zuschauer sind bei Fußball-Spielen vorübergehend nicht zulässig. Bei anderen Sport- oder Kulturveranstaltungen sind bis zu 500 Zuschauer zulässig, sie müssen durchgehend eine Maske tragen.

Der Oberbürgermeister wird zu Beginn der Woche die wichtigsten Dienstleister in der Stadt kontaktieren. Kuhn wird Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Kanzleien bitten, die Möglichkeiten zum Home-Office zu schaffen oder auszuweiten.

Die Stadt will als Trägerin der Schulen für mehr Abstand in Bussen und Bahnen sorgen. Dazu soll der Beginn des Unterrichts entzerrt werden. Denkbar wäre eine Anordnung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes, die Schülern ab einer bestimmten Klassenstufe vorgibt, später mit dem Unterricht zu beginnen. Die Stadt strebt an, dies im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu erreichen.

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie in Stuttgart gibt es unter  https://coronavirus.stuttgart.de/ (Öffnet in einem neuen Tab).

Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, wenden sich bitte an:  covid-positivstuttgartde

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