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Landeshauptstadt Stuttgart

Verwaltungsinterne Abläufe

Kommunikation: so früh wie möglich

Der Verwaltung ist die öffentliche Meinungsbildung ein großes Anliegen. Damit verbunden ist auch die Kommunikation mit den Einwohnern und Einwohnerinnen. Davor sind allerdings verschiedene Gremien zu beteiligen.

Die Stadtverwaltung nutzt viele verschiedene Wege, um mit den Einwohnern und Einwohnerinnen ins Gespräch zu kommen und Entscheidungen transparent dazustellen.

Veränderungen im Straßenverkehr, neue Unterkünfte für Geflüchtete, Gebühren für städtische Leistungen: Bei diesen und vielen weiteren Themen muss und will die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren. Das hat ihr auch der Gesetzgeber aufgetragen. So ist in der  Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) unter § 20 Folgendes zu lesen: „Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.“ Doch was genau ist „möglichst frühzeitig“?

Ablauf an einem konkreten Beispiel

Die Suche nach neuen Unterkünften für Geflüchtete ist ein idealtypisches Beispiel. Denn klar ist, dass die Stadtverwaltung gesetzlich verpflichtet ist, die Menschen unterzubringen. Und aus einer humanitären Verantwortung heraus auch unterbringen will. Sobald es nötig ist, neue Plätze zu schaffen – und das ist aktuell permanent so –, prüfen verschiedene Ämter der Stadtverwaltung die Gegebenheiten vor Ort und suchen nach Möglichkeiten. Das Liegenschaftsamt überprüft eigene städtische Bestandsgebäude auf Tauglichkeit zur Unterbringung und kontaktiert Eigentümer oder Betreiber anderer Liegenschaften, etwa von Hotels oder Apartmenthäusern. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen prüft freie Flächen für Containerstandorte oder Modulbauten. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bleiben als absolut letzte Alternative nur noch Turn- und Sporthallen als Notunterkünfte.

Bei der Suche nach freien Flächen, leerstehenden Bestandsgebäuden und anderem geht die Liegenschaftsverwaltung selbstverständlich auch Vorschlägen und Angeboten aus der Bürgerschaft nach. Bezirksbeiräte und -beirätinnen werden hier ebenso aktiv wie Einwohner und Einwohnerinnen oder Unternehmen, die ungenutzte Flächen und freie Hotelbetten melden. In kleinerem Rahmen und gleichzeitig ebenfalls sehr hilfreich, vermieten Privatpersonen über die Stadt Stuttgart ihre Wohnungen und Häuser an Geflüchtete. Was es dabei zu beachten gibt, kann auf der Seite  „Vermietung von Immobilien für Flüchtlinge“ nachgelesen werden.

Von der Suche nach einem passenden Grundstück für eine neue Flüchtlingsunterkunft bis zur Belegung sind zahlreiche Ämter und Gremien der Stadtverwaltung beteiligt.

Nach dieser ersten Bewertung befassen sich im nächsten Schritt die einzelnen städtischen Ämter in der  Taskforce „Unterbringung Geflüchteter“ mit den Möglichkeiten und den verschiedenen Aspekten der konkreten Umsetzung, wie das Baurechtsamt zum Baurecht, die Branddirektion zum Brandschutz, das Amt für Umweltschutz ggf. zum Artenschutz und das Sozialamt zur sozialen Verträglichkeit. Wenn eine Option in Frage kommen könnte, wird sie weiterverfolgt und präzisiert, beispielsweise in Form einer Machbarkeitsstudie für einen Standort mit Modulbauten. Dann holt die Stadt die lokale Sicht ein und bittet das verantwortliche Gremium um Rat: Die Bezirksbeiräte und -rätinnen befassen sich mit den Vorschlägen und geben ein Votum ab. Wichtig hierbei ist, dass die getroffene Entscheidung als Empfehlung für den Gemeinderat zu sehen ist und keine bindende Wirkung hat. Entscheidungsbefugt sind nur die Hauptorgane der Stadt, also der Gemeinderat und der Oberbürgermeister.

Gremiensitzungen als Informationsquelle nutzen

Informieren können sich alle schon deutlich früher. Denn sowohl die Sitzungen der Bezirksbeiräte als auch die des Gemeinderats sind öffentlich, wenn keine sachlichen Gründe eine nicht öffentliche Behandlung erforderlich machen. Alle Einwohner und Einwohnerinnen einer Stadt haben die Möglichkeit, daran teilzunehmen und sich somit ein Bild zu verschaffen.

Kommunikation mit der Einwohnerschaft

Um die Entscheidung des Gemeinderats in die breite Öffentlichkeit zu tragen, nutzt die Stadtverwaltung zahlreiche Kanäle: das Amtsblatt, die sozialen Medien und diesen Newsletter als eigene Medien sowie Pressemitteilungen, die dann für eine Berichterstattung in regionalen und überregionalen Tageszeitungen, dem Fernsehen und vielen mehr aufgegriffen werden können.

Da es der Stadtverwaltung sehr wichtig ist, die Einwohner und Einwohnerinnen möglichst vielfältig einzubeziehen, werden Detailfragen zur konkreten Gestaltung vor Ort selbstverständlich geprüft und – wenn möglich – umgesetzt. Dazu gehören die Anordnung der Module zu Nachbargebäuden hin und die Suche nach Alternativflächen, beispielsweise für Sportangebote. Ziel ist es, die berechtigten Interessen auch über die Bezirksvorsteher und -vorsteherinnen genauer in Erfahrung zu bringen, auszutarieren und letztlich Entscheidungen zu treffen, die das Gemeinwohl repräsentieren.

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Bildnachweise

  • Getty Images / Tzido
  • Thomas Wagner / Landeshauptstadt Stuttgart