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Landeshauptstadt Stuttgart

Mehr Wohnqualität für die Zukunft

Sichern Sie sich hohe Zuschüsse für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

Fast alle Menschen wollen ihr Leben möglichst lange in den eigenen vier Wänden genießen. Für mehr Wohnqualität bieten sich Umbauten an. Die Stadt Stuttgart hat dafür ein eigenes Förderprogramm für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen aufgelegt und übernimmt bis zu 70 Prozent der Kosten.

Mehr Wohnqualität für die Zukunft

Im Idealfall klappt das Treppensteigen mühelos. Es fällt uns leicht, die Rollläden hochzuziehen und wir steigen schwungvoll in die Badewanne. Im Alter oder mit einer Behinderung können schon kleine Türschwellen zur Stolperfalle werden. Passende Umbauten schaffen enorme Erleichterung im Alltag. Barrierefreiheit ist heutzutage ein Qualitätsmerkmal. So machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft:

Dusche statt Badewanne

Für viele Menschen ist der erste Schritt in ein barrierefreies Wohnumfeld der Umbau des eigenen Badezimmers. Ausreichend Bewegungsfreiheit ist hier ganz besonders wichtig. Oftmals bietet sich ein Komplettumbau des Badezimmers an: Badewanne und andere Installationen werden entfernt, stattdessen werden eine ebenerdige Dusche und ein unterfahrbares Waschbecken eingebaut.

Barrierefreie Zugänge herstellen

Wer nicht im Erdgeschoss wohnt, freut sich eventuell über die Erleichterung durch einen Treppenlift. Hierfür gibt es genauso Fördergelder wie für Rampen oder barrierefreie Wege, um Treppen im Außenbereich zu überwinden. Manchmal ist die Steigung am Haupteingang für eine Rampe zu groß. Dann gibt es möglicherweise alternative Zugangswege, im Erdgeschoss zum Beispiel über die Terrasse. Das Förderprogramm eignet sich auch für taktile Wegeführungen und weitere Anpassungen für sehbehinderte oder blinde Menschen.

Mehr Qualität und Sicherheit

In der Wohnung selbst können neue Techniken das Leben leichter machen. An manchen Stellen ist vielleicht ein Bewegungsmelder sinnvoll, der automatisch die Beleuchtung aktiviert. Es können auch Anpassungen von Kücheneinbauten oder Lichtschalter sowie Haltegriffe oder ähnliches vorgenommen werden. Eine große Rolle spielt das Thema Sicherheit: Ein Türspion kann beispielsweise so eingebaut werden, dass er auch für kleine Menschen oder aus dem Rollstuhl einsehbar ist. Eine Gegensprechanlage kann versetzt oder mit Kamera ausgestattet werden.

Bis zu 70 Prozent Zuschuss

Die Stadt Stuttgart will ihre Einwohnerinnen und Einwohner dabei unterstützen, möglichst lange eigenständig und selbstbestimmt leben zu können.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, deren Haushalt die Einkommensgrenze nicht überschreitet
  • Eigentümergemeinschaften
  • Privatvermieterinnen und Privatvermieter
  • Juristische Personen (zum Beispiel Baugenossenschaften)
  • Mieterinnen und Mieter für bestimmte Maßnahmen, deren Haushalt die Einkommensgrenze nicht überschreitet. 

Bei individueller Betroffenheit liegt der Zuschuss bei bis zu 70 Prozent des Eigenanteils. Eine solche individuelle Betroffenheit liegt bereits vor, wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist oder wenn ein Pflegegrad oder eine Schwerbehinderung nachgewiesen wird.

Alle Fördertöpfe ausnutzen und besonders sparen

Fördermittel durch andere Förderprogramme der Stadt Stuttgart, des Bundes oder des Landes werden angerechnet. Wer einen Pflegegrad hat, sollte zuerst mit seiner Krankenkasse sprechen. Diese übernimmt in der Regel bereits einen Teil der Kosten. Der Eigenanteil wird mit der städtischen Förderung deutlich reduziert.

Beratung als Voraussetzung

Eine gute Planung ist wichtig: Voraussetzung für die Förderung ist deshalb eine Beratung, die in der Regel von der Wohnberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) durchgeführt wird. Die ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater analysieren die Situation und geben unverbindliche Empfehlungen. Auch zertifizierte Handwerksbetriebe können die Beratung übernehmen.

Wichtig ist wie immer: Förderanträge müssen unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Hier können Sie sich näher informieren

Fragen zum Förderprogramm beantwortet gerne die Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Stuttgart:

Die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular für das Programm können Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab) herunterladen.

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Bildnachweise

  • Getty Images, vorDa
  • Getty Images/Grejak
  • LHS, Kolb
  • Stadt Stuttgart, Leif Piechowski