Hinweise für Privatkunden und Gewerbetreibende
Die Online-Terminvergabe ist ausschließlich Privatkunden vorbehalten. Gewerbliche Antragsteller wie Autohäuser, Zulassungsdienste und Händler werden daher gebeten, keine Buchung über das Online-System zu machen. Für gewerbliche Zulassungsanträge stehen täglich separate Händlerschalter zur Verfügung – ganz ohne vorherige Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie: Sollte dennoch ein Online-Termin durch ein Gewerbe reserviert werden, kann das Anliegen am Privatkundenschalter nicht bearbeitet werden. Etwaige Verzögerungen in der Bearbeitung liegen in diesem Fall im Verantwortungsbereich des gewerblichen Antragstellers.
Einige Dienstleistungen können Privatkunden und Gewerbetreibende auch direkt online erledigen. Hierzu gehören beispielsweise: Neues Kraftfahrzeug online zulassen, Kraftfahrzeug wieder zulassen, Kraftfahrzeug online abmelden (Außerbetriebsetzung) und Wunschkennzeichen reservieren.
Häufig gestellte Fragen
Warum muss ich persönliche Daten bei der Online‐Buchung angeben?
Warum stehen jeweils nur vier Wochen für die Online-Buchung zur Verfügung?
Wie flexibel sind die Uhrzeiten der Online-Termine?
Was mache ich, wenn alle Online-Termine ausgebucht sind?
Kann ich Online-Termine telefonisch oder per E-Mail vereinbaren oder absagen?
Termin online buchen
Freie Termine bei der Kfz‐Zulassungsstelle werden jeweils für die kommenden vier Wochen angezeigt. Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, die Sie unbedingt zu Ihrem Termin mitbringen. Diese E-Mail benötigen Sie, um sich bei der Kfz-Zulassungsstelle im Aufrufsystem einzuchecken – entweder per QR-Code oder mit der sechsstelligen PIN.
Bitte erscheinen Sie zu gebuchten Terminen pünktlich, denn so bleibt der Ablauf reibungslos. Stornieren Sie rechtzeitig bei Verhinderung, damit frei gewordene Termine neu vergeben werden können. Bei Verspätung verfällt Ihr Termin.