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Landeshauptstadt Stuttgart

Wahlen

Briefwahl

Sie möchten bei den Wahlen am 9. Juni 2024 gerne per Briefwahl teilnehmen? An dieser Stelle finden Sie Informationen, wie Sie in Stuttgart Briefwahlunterlagen beantragen oder auch Ihre Stimme direkt vor Ort bei der persönlichen Antragstellung abgeben können.

Symbolfoto

Hinweis: Mit der Wahlbenachrichtigung ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu können Sie einfach den QR‐Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen oder Sie beantragen die Unterlagen über den  Onlineantrag zur Briefwahl. (Öffnet in einem neuen Tab)

Briefwahlunterlagen online beantragen

Sie haben bis Dienstag, 4. Juni 2024, die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Onlineantrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 7. Mai 2024 (nach Eintreffen der Stimmzettel für die Europawahl) durch die Deutsche Post AG zugestellt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten, können Sie bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, beim Statistischen Amt in der Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart, die Ersatzausstellung von Briefwahlunterlagen beantragen.

Rücksendung der Wahlbriefe

Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Statischtischen Amt, Postfach 70108, Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir Ihnen, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.

Wahl-Hotline

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Frist versäumt? Wahllokal unklar? Bei Fragen zu den Wahlen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts gerne für Sie da.

Die Wahl-Hotline ist wie folgt besetzt: montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 13 Uhr.

Am Freitag, 7. Juni 2024, von 8.30 Uhr bis 18 Uhr, am Samstag, 8. Juni 2024, von 8.30 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag,  9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr.


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