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Landeshauptstadt Stuttgart

Wahlen

Briefwahl

Sie möchten Ihre Stimme bei der nächsten Wahl gerne per Briefwahl abgeben? An dieser Stelle finden Sie allgemeine Informationen, wie und ab wann Sie in Stuttgart Briefwahlunterlagen beantragen können oder auch Ihre Stimme direkt vor Ort bei der persönlichen Antragstellung abgeben können.

Sie können bei der nächsten Wahl 
mit der Brief-Wahl mitmachen.

Das bedeutet:

Sie gehen nicht am Tag von der Wahl in das Wahl-Lokal. 

Sondern Sie geben Ihre Stimme schon früher ab.
Dafür schicken Sie die Stimm-Zettel mit der Post.

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zur Brief-Wahl:

  • Wie kann ich die Unterlagen für die Brief-Wahl beantragen?
  • Wann kann ich die Unterlagen für die Brief-Wahl beantragen?

Sie geben den Antrag für Brief-Wahl persönlich ab?
Dann bekommen Sie gleich die Unterlagen. 
Und dann können Sie auch direkt vor Ort wählen.

Antrag über das Internet

Sie können dann den Antrag für die Brief-Wahl über das Internet machen:

Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Dafür brauchen Sie:

  • die Nummer von Ihrem Wahl-Bezirk
  • Ihre Wähler-Nummer.

Beides steht auf Ihrer Wahl-Benachrichtigung.

Antrag über Post, E-Mail oder Fax


Sie können dann den Antrag auf Brief-Wahl als PDF-Datei herunterladen.
Dann müssen Sie den Antrag ganz ausfüllen.
Und Sie müssen den Antrag persönlich unterschreiben.

Oder Sie können Ihren Briefwahl-Antrag auch per E‐Mail stellen.

Bitte machen Sie folgende Angaben:

  • Ihren Vornamen und Familiennamen
  • Adresse Ihrer Hauptwohnung in Stuttgart
  • Ihr Geburtsdatum

Ihren Antrag müssen Sie an  briefwahlstuttgartde senden.

Brief-Wahl-Unterlagen selbst abholen oder Stimme im Wahl-Büro abgeben

Briefwahl-Unterlagen online beantragen.

Dafür brauchen Sie:

  • die Nummer von Ihrem Wahl‐Bezirk
  • Ihre Wähler‐Nummer.

Beides steht auf Ihrer Wahl‐Benachrichtigung.


Sie können auch in dem Bezirksamt wählen:

 Bezirksämter von den Stadtbezirken:

Wegen der Corona-Pandemie müssen Sie vorher im Bezirksamt anrufen.

Fragen Sie: Wann Sie hin gehen können.


Sie können Ihre Wahl-Unterlagen nicht selbst abholen?

  • Dann können Sie eine andere Person dazu beauftragen.
  • Diese Person braucht eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
  • Das Formular für die Vollmacht ist auf der Rückseite von der Wahl-Benachrichtigung.
  • Die Vollmacht müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

Fax

Wir prüfen dann Ihren Antrag.
Sie sind wahl-berechtigt und Sie stehen im Wähler-Verzeichnis?
Dann schicken wir Ihnen die Unterlagen für die Brief-Wahl zu.
Dafür müssen wir aber erst die Stimm-Zettel haben.
Das ist ab dem 16. August so.

Den Antrag schicken Sie dann mit der Post an diese Adresse:
Statistisches Amt
Postfach 70109
Eberhardstr. 37
70173 Stuttgart

Antrag für Deutsche im Ausland

Einige Deutsche leben im Ausland.
Sie sind mit ihrem Wohnsitz nicht mehr in Deutschland gemeldet.
Dann stehen sie auch nicht automatisch im Wähler-Verzeichnis.

Sie müssen erst einen Antrag stellen.
Dann werden sie in das Wähler-Verzeichnis eingetragen.
Den Antrag müssen sie bei der zuständigen Gemeinde stellen.


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig

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Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
  • Getty Images / Zbynek Pospisil
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