Ihre Aufgaben am Wahlsonntag
Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt. Als Mitglied eines Wahlvorstandes sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu Ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- überprüfen der Wahlberechtigung der Wählenden
- Ausgabe der Stimmzettel
- auf die Einhaltung des Wahlgeheimnisses achten
- ermitteln des Wahlergebnisses.
Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Wahlhelfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Rahmenbedingungen
Das sind die Voraussetzungen bei dieser Aufgabe:
- Wahlberechtigung: Als Wahlhelfende müssen Sie wahlberechtigt sein, d.h. abgesehen von der Oberbürgermeisterwahl benötigen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch für die Gemeinderats- und Europawahl benötigen Sie diese, da zeitgleich die Regionalwahl durchgeführt wird.
- Einsatzzeiten im Wahllokal: Entweder Frühschicht (7:30 bis 13:00 Uhr und 17:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung) oder Spätschicht (13:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung). Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher übernimmt die Schichteinteilung.
- Einsatz bei Briefwahlauszählung: Ab 13:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung. Die Auszählung findet räumlich benachbart zu den Wahllokalen statt.
- Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 11 Euro pro Stunde. Bei Einstimmenwahlen ist ein Tageshöchstsatz von 77 Euro vorgesehen, bei Mehrstimmenwahlen wird der Tageshöchstsatz jeweils einige Monate vorher festgelegt.
Anmeldung Wahlhelfer (m/w/d)
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